Volltext: Geschichte des Fürstenthums Liechtenstein

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Poß. Inhalt: Unser des Reichs Getreuer, Georg Poß, hat 
sich beschwert, wiewohl er dem von Brandis nichts schuldig 
und seine Sache noch schwebend sei, hätte Ulrich von Brandis 
und das Gericht zu Maienfeld das kaiserl. Geleit und Sicherheit 
nicht gehalten und in Abwesenheit des Georg Poß, da er den 
kaiserl. Hof besuchte, etliche Urtheil gegen dessen Fausfrau 
ergehen lassen. Darum gebietet der Kaiser bei Strafe von 
40 Mark löthigen Goldes, daß der von Brandis und das 
Gericht zu Maienseld 25 Tage nach Verlesung dieses Briefes 
alle vermeint Urtheil, Handlung und Prozeß wider den Poß, 
dessen Hausfrau Tröster und Bürgen abthun, ihm den erlittenen 
Schaden und Kosten ersetzen und den Spruch des kaiserl. Gerichts 
erwarten sollen. (Die Familie Poß war in Vaduz ansässig.) 
1483. Vaduz, Mittwoch vor hl. Dreikönig. Sigmund von Brandis 
entscheidet als erbetener Richter einen Streit zwischen Hans 
Winzler, Walliser am Triesnerberg, und den gemeinen „Nach 
buren und Alpgenossen" zu Vaduz über Weg und Steg in 
der Alp Melbun. 
1488. Vaduz, Montag nach Pauli Bekehrung. Landammann und 
Gericht am Eschnerberg geben einen Spruch gegen die Feld- 
kircher. Diese, auf kaiserl. Privilegien sich stützend, daß sie 
von allen auswärtigen Gerichten befreit seien, verklagen Land 
ammann und Gericht am Eschnerberg bei dem Landgericht in 
Rankwil, weil sie die kaiserlichen Briefe verachtet hätten und 
darum in die in denselben festgesezte Strafe verfallen wären. 
Sigmund von Brandis nahm sich der Sache an und behauptete: 
alle, die zu Vaduz, am Eschnerberg und in Blumenegg ge 
sessen seien, müsse man vor Landammann und Gericht der 
genannten Landschaften suchen. Schon früher habe Streit 
zwischen ihm und Feldkirch gewaltet wegen des Gerichtszwangö; 
man habe sich aber zu Lindau gütlich geeint und vertragen, 
also, daß alle, so denen von Feldkirch gehören und ihre Bürger 
sind, aber in den Gerichten der Herrschaft Brandis sitzen, um 
Frevel, Schulden und Anderes den Gerichten gedachter Herr 
schaft gehorsam sein sollen. — Es wurde auf eine schieds 
richterliche Beilegung des Streits angetragen und das Recht 
in Rankwil aufgehoben. Beiden Theilen wurde ein Tag zu 
Vaduz angesezt. Sigmund von Brandis erschien in Person, 
auch Landammann und Gericht am Eschnerberg. Von Feldkirch 
erschien: Jörg Stöckli, Michel Rad, Felix Merklin. Erbetene 
Schiedsrichter waren: Hans Jakob von Bodmann, der Jung, 
Vogt von Feldkirch, Ulrich Wyß von Luzern, Landvogt zu 
Werdenberg, Schwegler, Ammann zu Werdenberg, Hans Vittler, 
genannt Willigast, Bürger daselbst. Spruch: die Verkündung 
vom Landgericht zu Rankwil an Landammann und Gericht 
am Eschnerberg soll todt und ab sein; jeder Theil soll bei
	        

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