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dieser Zeir im Besiz von Gutenberg finden. Er war vermählt mit
Elisabeth von Marmels und hatte noch Besitzungen in der Schweiz,
die er 1511 dem Gotteshaus S. Gallen für 1000 fl. überließ, mit
Ausnahme eines Weingartens zu Bernegg und einiger andrer Güter.
Die Söhne Eberhard's seines Betters, verloren Schulden halber
Blatten und den Reichshof Kriesern und sanken in den bürgerlichen
Stand herab. Gutenberg und Feldkirch waren bei damaliger Kriegsart
die Hauptbollwerke für die östreichischen Besitzungen diesseits des
Arlbergs besonders gegen die drei Bünde, aber deßwegen große
Plagen für die Leute im Vaduzischen, weil der Feind nur durch ihr
Ländchen zu jenen Vesten gelangen konnte.
Veranlassung des Schwabenkriegs.
Seit 1440 saß auf dem deutschen Thron Friedrich III von
Oestreich; aber er kam wenig in's Reich, da ihn die Händel in
seinen Erblanden beschäftigten. Doch sezte er es durch, daß man
seinen Sohn Maximilian l zum römischen König, d. i. zu seinem
Nachfolger erwählte (1486). Im Jahr 1488 gebot der Kaiser
der Rittergesellschaft vom St. Georgen-Schild und den Reichsstädten
in Schwaben in einen Verein zu Ausrechthaltung des Landfriedens,
zu gegenseitigem Schuz und Sicherheit, zu treten. Schwaben sei
„ohne alles Mittel" dem Reich unterworfen und es seien da keine
Fürsten, wie in Baiern und anderswo, welche Ruhe und Sicherheit
aufrecht erhielten. Deßhalb gebot er allen, „welche im Schwaben
land gesessen sind, oder Güter darin haben, in den Bund zu kommen
und die Ungehorsamen dazu zwingen." Zum schwäbischen Bunde
gehörten der Erzbischof von Mainz, die Bischöfe von Constanz und
Augsburg, die Reichsprälaten, Herzog Sigmund von Tirol, die
Markgrafen von Brandenburg und von Baden, die Grafen von
Wirtemberg, alle Grafen, Freiherren, Ritter und Knechte, welche
den Georgen-Schild bildeten, und 20 Reichsstädte. In diesem
Bunde waren auch die Freiherren von Brandis, da sie Güter in
Schwaben besaßen; denn seit der Entstehung der drei Bünde in
Oberrätien und seit Unterrätien in verschiedene Herrschaften getheilt
war und in vieler Herren Gewalt kam, ward, was nicht zu den
drei Bünden, oder zu den Eidgenossen hielt, zum Schwabenland
gerechnet und an den Schuz des schwäbischen Bundes und des
Reichs und Kaisers verwiesen.
Kaiser Friedrich III starb 1493. Schon lange fühlte man im
Reiche, wie nothwendig zur Abstellung der Fehden Reichsgerichte
und ein Reichsregiment wären; aber es war dies schwer zu erreichen,
da die Landeshoheit in den Herrenländern zu fest eingewurzelt war,
und Niemand gern zur Förderung des Ganzen Opfer brachte. Die
Rechtsgelehrten, welche ihre Weisheit nicht aus dem vaterländischen,
sondern aus dem römischen Rechte und aus heidnischen Ansichten und