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und Como waren auf Seite Otto's IV und sperrten Friedrich II
den Weg durch ihr Gebiet, als er, wie oben erzählt, aus Sizilien
nach Deutschland aufbrach. Dazu kamen noch verschiedene Anstände,
die sich bei dem nachbarlichen Verkehr zwischen den Gotteshauslcuten
im Bergell und den Bürgern von Como erhoben hatten und nicht
ausgeglichen worden waren. Die Bürger von Como nahmen daher
Anlaß, gegen das Gebiet des Hochstiftö und dasjenige der Vögte
von Mätsch feindlich zu verfahren; sie fielen in das Thal Bergell
und in die Grafschaft Klävcn. Beiderseits that man sich großen
Schaden durch Raub und Brand. Soglio ging in Flammen auf
und schwer ward Bergell heimgesucht. Nachdem die Fehde bei
sieben Jahren gedauert, wurde endlich durch beidseitige Bevoll
mächtigte der Friede verabredet (1219): jeder Theil sollte die
Seinigen anhalten, binnen einer Frist von drei Jahren den
Raub zurückzugeben und die durch schiedsgerichtliche Entscheidung
ausgemittelten Schulden zu bezahlen. Wegen des Brandes zu
Soglio soll keine Entschädigung geleistet werden; Eigenleute des
Bischofs Chur, wenn sie 24 Jahre in Como ansäßig gewesen,
werden nicht zur Rückkehr unter ihren vormaligen Herrn gezwungen;
sind es aber Eigenlcute andrer Herren, die in Como sich ansäßig
gemacht, so müssen die Herren erweisen, daß sie ihnen zu Diensten
und Abgaben verpflichtet waren. Bei Streitigkeiten zwischen Gottes
hausleuten von Chur und Bürgern von Como soll der Kläger den
Beklagten da suchen, wo dieser ansäßig ist; auch soll freier Handel
und Verkehr zwischen Churräticn und Como sein, nur soll die
Ausfuhr von Getreide und Gemüse aus Como verboten bleiben.
Eingeschlossen im Frieden waren alle Gotteshausleute von der
Lanquart bis Castelmur, die im Engadin bis Remüs und die im
Vintschgau bis Mals. Ausgeschlossen waren die von Disentis, von
Schams, Kläven, das Thal von Worms, Hartwig von Mätsch
und seine Leute; doch kam auch mit diesen der Friede im folgenden
Jahr zu Stande. Dem Grafen Hugo I von Montfort, so wie
denen von Sar war der Beitritt zum Frieden offen gelassen. Auf
bischöflicher Seite beschwuren den Friedens-Vertrag: Walter von Vatz,
Altmann von Räzüns, Arderich von Realt, Olderich von Asper-
mont, Nanno von Marmels, Friedrich von Juvalt, Albert von
Castelmur, Alberich von Tinzen, Marquard von Vatz und andere.
Unter denen, welche von Seite von Como den Frieden beschworen,
befand sich auch ein Johann von Salis, von welchem vielleicht
das später zu Soglio in Bergell blühende gleichnamige Geschlecht
herstammt.
Bald nach diesem Frieden starb Bischof Arnold von Mätsch (1220).
Nach seinem Tode fand eine zwieträchtige Wahl statt, da Heinrich
von Realt, Domherr zu Chur, und Albert von GüttingessssDom-
propst zu Cvnstanz, zugleich auf den bischöflichen Stuhl erhoben
wurden; der leztere verdankte die Wahl dem Golde seines Bruders,