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1865, 14. Jänner 1873 und 16. Dezember 1891 her
vorgehoben werden, sowie vielfältige Verordnungen
befassen sich mit der Art der Ausführung, mit der
Instandhaltung und mit der Subventionierung der
Rheinschutzbauten, deren wirksame Inangriffnahme
vorzugsweise durch ein beträchtliches, von Sr.
Durchlaucht unverzinslich gewährtes Darlehen, auf
welches sich das Gesetz vom 2. Februar 1873 be
zieht, ermöglicht worden ist; die Oberaufsicht über
diese Bauten führt die Regierung, welcher als Beirat
eine Landeswuhrkommission zur Seite gestellt ist,
die aus je einem Abgeordneten der Rheingemeinden
gebildet ist; die Landesbehörde bestellt außerdem
für jede Rheingemeinde einen Wuhrkommissär,
welcher die Uferschutzbauten unter Aufsicht des
Landestechnikers zu leiten hat. Die Ausführung
der eine Strecke von rund 28 km umfassenden, nun
mehr fast vollendfiten Dammbauten erforderte einen
Kostenaufwand von annähernd 4 Millionen Kronen.
Kommanikationsmittel.
Der wichtigste Straßenzug des Fürstentums
ist die vom Kanton Graubünden über Vaduz nach
Feldkirch in Vorarlberg führende Straße. Uber den
Rheinstrom führen 5 Brücken nach der Schweiz,
und zwar: bei Balzers, Vaduz, Schaan und Bendern,
dann die Kisenbahnbrücke bei Schaan; bei Ruggell
befindet sich überdies eine Rheinfähre. Außerdem