Volltext: Das Fürstentum Liechtenstein und der gesamte Fürst Johann von und zu Liechtenstein'sche Güterbesitz

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1865, 14. Jänner 1873 und 16. Dezember 1891 her 
vorgehoben werden, sowie vielfältige Verordnungen 
befassen sich mit der Art der Ausführung, mit der 
Instandhaltung und mit der Subventionierung der 
Rheinschutzbauten, deren wirksame Inangriffnahme 
vorzugsweise durch ein beträchtliches, von Sr. 
Durchlaucht unverzinslich gewährtes Darlehen, auf 
welches sich das Gesetz vom 2. Februar 1873 be 
zieht, ermöglicht worden ist; die Oberaufsicht über 
diese Bauten führt die Regierung, welcher als Beirat 
eine Landeswuhrkommission zur Seite gestellt ist, 
die aus je einem Abgeordneten der Rheingemeinden 
gebildet ist; die Landesbehörde bestellt außerdem 
für jede Rheingemeinde einen Wuhrkommissär, 
welcher die Uferschutzbauten unter Aufsicht des 
Landestechnikers zu leiten hat. Die Ausführung 
der eine Strecke von rund 28 km umfassenden, nun 
mehr fast vollendfiten Dammbauten erforderte einen 
Kostenaufwand von annähernd 4 Millionen Kronen. 
Kommanikationsmittel. 
Der wichtigste Straßenzug des Fürstentums 
ist die vom Kanton Graubünden über Vaduz nach 
Feldkirch in Vorarlberg führende Straße. Uber den 
Rheinstrom führen 5 Brücken nach der Schweiz, 
und zwar: bei Balzers, Vaduz, Schaan und Bendern, 
dann die Kisenbahnbrücke bei Schaan; bei Ruggell 
befindet sich überdies eine Rheinfähre. Außerdem
	        

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