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Gut Rabensburg
in Niederösterreich.
Polit. Bezirk : Mistelbach und Unter-Gänserndorf. Gerichts
bezirk; Feldsberg, Poisdorf und Zistersdorf.
Gesamtarea 6,834.41 Hektar.
Gesamte direkte Steuern und Fondszuschläge 78.175 K,
Gemeinde- u. a. Umlagen 6.952 K.
Geschichte. Die Herrschaft Rabensburg ist eine jener
Domänen, welche seit den ältesten Zeiten sich im Besitze des
durchlauchtigsten Fürstenhauses befinden. Im Jahre 1385 kaufte
nämlich Johann von Liechtenstein von Ulrich und Hans
Zelking die Feste Rabensburg, das Gericht, alle Fischweide,
Mühlrecht und was sonst zu derselben gehörig war. Im Jahre
1452 fiel der Besitz an Johann V. und Heinrich VII. von
Liechtenstein, 1504 an Hart mann I., 1540 an seinen Sohn
Georg Hart manu und 1570 au des letzteren Sohn Georg
Erasmus (einem jüngeren Bruder Hartmanus II.). Nach
seinem Tode (1591) erbte sein Besitztum, und zwar die Herr
schaft Rabensburg mit allen Hoheiten, den Markt Bernhardsthal,
die Herrschaft Hohenau (und allem sonstigen Zubehör von
Herrlichkeiten und Nutzungen in Absdorf, Hausbrunn, Paltern-
dorf, Lichtenwarth, Dobermannsdorf, Ringelsdorf u. a.), sein
jüngerer Bruder Johann Soptimus (1558—1595). Nach der
Erbeinigung vom 23. Juli 1598 fiel Rabensburg und Hohenau
an Maximilian (Hartmanns II. vierter, von den überlebenden
aber der zweite Sohn).
Maximilian wurde infolge seiner hervorragenden Ver
dienste um Kaiser und Staat gleichzeitig mit seinem Bruder
Gundakar am 12. September 1623 in den Fürsteustand erhoben.
Im Jahre 1628, am 24. November, wurde noch einmal dem
Hofkammerpräsidenten und den Räten in Erinnerung gebracht,
daß Se. Majestät die Herren Maximilian und Gundakar von
Liechtenstein in Anbetracht ihres uralten herrlichen Geschlechtes,
der ansehnlichen Verdienste sowohl von ihnen, wie ihren Vor
fahren, gleich ihrem Bruder weiland Fürsten Karl, samt ihren
Erben und Successoren „in den Stand, Ehr- und Würden des
heil. Reichs Fürsten mit allen und jeglichen Gnaden,
Freiheiten, Ehren, Würden, Vortheilen, Priminenz, Session,