Sachen so hier nicht zu erzählen, als der Geistlichkeit Schutz,
möglichster Erhaltung der Wohlfeilheit und dergleichen zu ge
schweige», will nur zum Beschluß gefragt haben, ob, was von
Ihrer Majestät mir je anbefohlen worden, daß ich nicht bald,
und wohl theils eher und besser, als es ist angeschaffet worden,
verrichtet? Ob auch einer nachsagen könne, daß ich mir zum
Vortheil um eines Kreuzers Werth, Ihrer Majestät in etwas
zum Nachtheil gehandelt habe? Ob in den Gütern, die mir sind
verkauft worden, zur Schätzung und Handlung ich mir selbst
Commissarien erwählet? Ob mit Geschenken oder Drohungen
oder einigem Wort jemand zu meinem Vortheil zu thun ange
deutet worden? Ob jemand Schulden, so ich jemand zu thun
gewest, mir geschenkt und aufgelassen? Ob Geschenks- oder Par-
tialität halber jemand wegen der Justiz beschweret habe?"
Wer die Verhältnisse allseitig erwägt, unter welchen Fürst
Karl die Statthalterschaft Böhmens übernommen, unter welchen
er in dieser Stellung ausgeharrt, das Land beruhigt und in der
Ruhe erhalten, der wird die allgemeine Wahrheit, die in seinen
Behauptungen liegt, nicht in Abrede stellen können, wenn sich
auch für seinen Antheil an dem Zuge nach Prag und an der
entscheidenden Schlacht die sonstigen Belege nicht beibringen lassen.
Was die Vermehrung seines ererbten Besitzstandes, die
Erwerbung neuer Güter betrifft, so datirt sie nicht erst seit der
böhmischen Statthalterschaft. Schon von Jugend an, sobald er
das väterliche Erbe angetreten, trachtete er darnach, dasselbe zu
vergrößern und wurde in diesem Bestreben unterstützt ebenso
durch eine glückliche Heirath, wie durch Sparsamkeit und geord
neten Haushalt. Den wahren Grund zu dem ferner ungetrübten
Wohlstand des Hauses legte er durch den Erbvertrag vom Jahre
1606 mit seinen beiden Brüdern, welcher neue Theilungen und
damit den Verlust alter Familiengüter auf immer verhinderte.
Der ursprüngliche Besitz des Fürsten Karl, sein väterliches
Erbe, hatte, wie oben in dem ersten Abschnitt seines Lebens be
richtet worden, aus den beiden Herrschaften Feldsberg und