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die Schließung und die Ausweisung am 24. October 1622. Der
Kurfürst fühlte sich verletzt, beschwerte sich bei dem Kaiser und
wollte nicht zum Reichstage kommen. Seinem Beispiele folgten
auch andere Fürsten t). In Folge dessen schwankte wieder der
Kaiser, gab erst den Auftrag die lutherischen Kirchen in der
Stille wieder zu eröffnen, blieb schließlich aber dennoch bei seiner
ersten Anordnung stehen und gab dem Fürsten Karl den Befehl,
in der begonnenen Weise fortzufahren. Nachfolgende Verordnun
gen des Kaisers in den religiösen Angelegenheiten Böhmens er
gingen in der gleichen Tendenz 2).
Hatte schon diese staatsmännische Haltung des Fürsten
Karl in den religiösen Angelegenheiten ihm keineswegs die Gtinst
der katholischen Geistlichkeit erworben, deren Abneigung schon
früh in den Briefen des bayerischen Herzogs Maximilian an
den Kaiser zu Tage trat, so mußten die vielen bei der Umwäl
zung der Dinge geschädigten und veränderten Vermögenszustände,
der Hochvcrrathsprozeß mit allen seinen Folgen noch mehr der
Feindschaft erwecken. Man machte ihn auch für das verantwort
lich, was nur im Dienste geschah, was dem System der Ver
geltung, was den ausgesprochenen Befehlen des Kaisers zukam.
Da der Kaiser gleichzeitig über Ungarn nicht die Herrschaft
hatte, die Erblande theils selbst in Unruhe, Rebellion oder Kriegs
stand sich befanden und keine Beiträge liefern konnten, so war
es das mit des Fürsten Hülfe niedergeworfene und niedergehal
tene Böhmen, welches vor allem die großen Kosten der Rüstun
gen des ununterbrochenen Krieges zu tragen hatte. Und zwar
waren es die Güter der Rebellen vorzugsweise, deren Confisca
tion und Verkauf dem kaiserlichen Schatze die Mittel liefern
mußten. Daß der Fürst, der immer in geordneten Geldverhält
nissen gelebt hatte, der zahlreich der Noth des Staates mit Geld
summen zu Hülfe gekommen war, der schon von früh an
') Hurler, a. a. O. 216; Khevcnhiller, IX. 1653 ff.
2 ) Hurter, a. o. O. 228.