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allem nachgab, daß er keineswegs gewillt war, jeden nicht katho
lischen Gottesdienst zu hindern, die nicht katholische Geistlichkeit
ohne Weiteres aus dem Lande zu weisen, und daß seine Vor
stellungen bei dem Kaiser, die sich auf die Staatsraison grün
deten, die daö Verhältniß des Kaisers zum deutschen Reich und
zu den übrigen deutschen Fürsten ins Auge faßten, nicht ohne
Erfolg geblieben. Weiteres zur Bestätigung giebt Hurler '). In
einem Rathe, der Anfangs 1622 zu Wien bei dem Kaiser ab
gehalten wurde, war beschlossen worden, die Prediger der Augs
burgischen Confession nur noch bis Ostern zu dulden, sodann
auch ihre Kirchen zu schließen. Dem widersetzten sich diejenigen,
welche die Sache staatsmännisch betrachteten, zumal als der un
garische Landtag zusammentrat. Man fürchtete den schlimmen
Eindruck auf denselben. Der Kaiser wollte, wie er sagte, bei
seiner Ankunft in Böhmens Hauptstadt jene Leute nicht mehr
dort treffen. Der Fürst Liechtenstein aber, welcher schon an
jenem Rathe theilgenommen hatte, stellte den Eindruck entgegen,
den eine solche Maßregel bei der bevorstehenden Versammlung
des Regensburger Reichstages auf die Fürsten machen müßte.
Er bewahrte auch hier den politischen Standpunkt, den er schon
früher den strengeren Vorschriften des Kaisers gegenüber be
hauptet hatte.
Seine Vorstellungen blieben ohne Erfolg, was er aber
vorausgesagt hatte, traf wirklich ein. Der Fürst Karl erhielt den
Befehl der sofortigen Schließung der beiden lutherischen Kirchen
in Prag und die Ausweisung ihrer deutschen Prediger, was aller
dings in möglichst glimpflicher Weise geschehen sollte. Der Kur
fürst von Sachsen, sobald er davon gehört hatte, sendete sofort
ein dringendes Schreiben an den Fürsten und ersuchte um Auf
schub und Fürsprache zur Abwendung bei dem Kaiser. Nach
dem Vorausgegangenen blieb natürlich dem Fürsten nichts übrig,
als dessenungeachtet dem Befehle Folge zu leisten, und so geschah
>) Hurter, Kaiser Ferdinand II. IX. 213.