Volltext: Geschichte des fürstlichen Hauses Liechtenstein

222 
allem nachgab, daß er keineswegs gewillt war, jeden nicht katho 
lischen Gottesdienst zu hindern, die nicht katholische Geistlichkeit 
ohne Weiteres aus dem Lande zu weisen, und daß seine Vor 
stellungen bei dem Kaiser, die sich auf die Staatsraison grün 
deten, die daö Verhältniß des Kaisers zum deutschen Reich und 
zu den übrigen deutschen Fürsten ins Auge faßten, nicht ohne 
Erfolg geblieben. Weiteres zur Bestätigung giebt Hurler '). In 
einem Rathe, der Anfangs 1622 zu Wien bei dem Kaiser ab 
gehalten wurde, war beschlossen worden, die Prediger der Augs 
burgischen Confession nur noch bis Ostern zu dulden, sodann 
auch ihre Kirchen zu schließen. Dem widersetzten sich diejenigen, 
welche die Sache staatsmännisch betrachteten, zumal als der un 
garische Landtag zusammentrat. Man fürchtete den schlimmen 
Eindruck auf denselben. Der Kaiser wollte, wie er sagte, bei 
seiner Ankunft in Böhmens Hauptstadt jene Leute nicht mehr 
dort treffen. Der Fürst Liechtenstein aber, welcher schon an 
jenem Rathe theilgenommen hatte, stellte den Eindruck entgegen, 
den eine solche Maßregel bei der bevorstehenden Versammlung 
des Regensburger Reichstages auf die Fürsten machen müßte. 
Er bewahrte auch hier den politischen Standpunkt, den er schon 
früher den strengeren Vorschriften des Kaisers gegenüber be 
hauptet hatte. 
Seine Vorstellungen blieben ohne Erfolg, was er aber 
vorausgesagt hatte, traf wirklich ein. Der Fürst Karl erhielt den 
Befehl der sofortigen Schließung der beiden lutherischen Kirchen 
in Prag und die Ausweisung ihrer deutschen Prediger, was aller 
dings in möglichst glimpflicher Weise geschehen sollte. Der Kur 
fürst von Sachsen, sobald er davon gehört hatte, sendete sofort 
ein dringendes Schreiben an den Fürsten und ersuchte um Auf 
schub und Fürsprache zur Abwendung bei dem Kaiser. Nach 
dem Vorausgegangenen blieb natürlich dem Fürsten nichts übrig, 
als dessenungeachtet dem Befehle Folge zu leisten, und so geschah 
>) Hurter, Kaiser Ferdinand II. IX. 213.
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.