Volltext: Geschichte des fürstlichen Hauses Liechtenstein

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der steirische Adel waren beide in ihren Erbgütern von Alters 
her ansässig, wenn auch später manche Familien aus dem west 
lichen Deutschland, selbst von Franken und Schwaben dazu 
kamen, und in der Steiermark noch außerdem römische Ritter- 
familien sitzen geblieben und südliche Slaven eingewandert 
waren '). 
Zu diesen uralt ansässigen Familien gehörten ohne allen 
Zweifel auch die Liechtensteiner oder das Haus Liechtenstein, 
falls beide einmal eins und dasselbe waren. So müssen wir 
wenigstens annehmen, da wir von einer Einwanderung aus 
Deutschland her, wo ja derselbe Familienname noch mehrfach 
vorkommt, nichts wissen. Ohne Frage dürften auch manche 
ihrer Mitglieder in den früheren Urkunden vorkommen, wenn 
auch die Uebereinstimmung der bloßen Vornamen Dietmar, 
Ulrich oder Hugo, Dietrich, Rapoto uns nicht die Berechtigung 
gibt, die Träger solcher Namen ohne Weiteres der Familie 
zuzuschreiben. 
Der Rang, in welchem beide Häuser zugleich erscheinen, 
ist der der Ministerialen. 
Was die Stellung, die Rechte, den Rang der Ministe 
rialen betrifft, so kann eö wohl nicht hier des Ortes sein, auf 
diese bis jetzt keineswegs in allen Punkten endgültig entschie 
dene Frage näher einzugehen. Für uns genügt es, die Stel 
lung klar zu machen, welche die Familien Liechtenstein in 
Oesterreich wie in Steiermark einnahmen. 
Mochte der Ausdruck Ministeriales ursprünglich diejenigen 
adligen Herren bezeichnet haben, welche den Markgrafen oder 
Herzogen zu eigen gehörige Besitzungen zu Lehen trugen und 
dafür zu ihnen in persönlicher Verpflichtung standen und an 
ihre Person und den Hof in gewisser Weise gebunden waren, 
im Gegensatz zu jenen freien Herren (liberi), die zu ihnen 
bloß als den Reichsfürstcn und Reichsbcamten, als den 
') Muchar, II. 28. 
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