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Predigern vorzulegen sei und ob. sie in -der Visitation von allen
Geistlichen unterschrieben werden solle. Von diesen Fragen wurde
die erste mit Nein, die zweite mit Ja beantwortet. Auch ver
langten die Abgeordneten von Dr. Bacmeister eine Erklärung,
daß er, wenn sie ihn seiner jetzigen Verpflichtungen erledigten,
bei ihnen in Oesterreich als Superintendent bleiben wolle, wor
über er ihnen jedoch keine bestimmte Zusicherung gab '). — Wir
finden bei Gelegenheit dieser Kirchenvisitation drei evangelische
Pfarrer auf den Besitzungen Wolfgangs erwähnt: Nicolaus
Becher zu Wolfersdorf, Kilian Meixner zu Ketzelsbrunn und
Wolfgang Vierecke! zu Ober-Sültz. Von diesen machte der Letz
tere, welcher früher zu Regensburg Prediger gewesen, von dort
1574 entlassen und noch in demselben Jahre von Wolfgang von
Liechtenstein angestellt war, den Visitatoren einige Schwierigkeit,
da er über die Erbsünde abweichender Ansicht war * 3 ). Nicolaus
Becher war erst 1580 von Wolfgang aus Thüringen berufen
worden.
Im Jahre 1581 hatte Wolfgang einen Streit mit der
Regierung in Kirchenangelegenheiten. Er hatte in Oesterreich ob
der Enns im Hausruckviertel zwei Filialkirchen, Aschach und
Hätzbach, welche zur Hauptpfarre Harrkirchen gehört hatten, von
derselben getrennt und der benachbarten evangelischen Pfarre
Haibach einverleibt. Darüber beschwerte sich der katholische
Pfarrer zu Harrkirchen und wendete sich an den Bischof von
Passau, der ein kaiserliches Rescript erwirkte, wonach Wolfgang
die Filialen wieder ihrer rechtmäßigen Hauptpfarre zurückstellen
sötte 3 ). Auch 1585 vertrat Wolfgang noch einmal die Sache
der Evangelischen. Damals war die Regierung bereits bedacht,
dem Umsichgreifen der Reformation Einhalt zu thun und sie
hatte dieselbe in Wien, wenigstens öffentlich, vollkommen unter
drückt, auch allen Wienern verboten, zu den Predigten der
') A. a. O. 123.
r) A. a. O. 314.
3) A. a. O. III. 10.
Falle. Liechtenstein. II. Bd.
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