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Neue nach einem schiedsrichterlichen Frieden. Am 5. September
1406 ') erklären zunächst die drei Liechtensteiner Hans, Heinrich
und Hartneid, daß sie mit Hans von Stubenberg „einen rechten,
getreuen, christlichen Frieden" ausgemacht haben, der zunächst bis
auf nächstkünftige Weihnacht dauern solle; sie sehen dabei ab von
allen „Kriegen, Stößen, Zusprächen und Mißhellungen," wie sich
die zwischen ihnen und Hansen von Stubenberg und seiner Hausfrau
verlaufen haben, und bestimmen auf Sonntag vor St. Michaelis
einen Tag nach Krems, wozu jeder zwei Freunde mitbringen
solle; könnten sich diese nicht einigen, so solle Hartneid von
Pottendorf oder Kaspar von Stahremberg Obmann sein, und
was derselbe mit den vieren entscheide, dabei solle es sein Verblei
ben haben unweigerlich von beiden Seiten; sei einer der Par
teien verhindert zu Krems zu erscheinen, so solle vierzehn Tage
später die Zusammenkunft zu Korneuburg oder Wollersdorf statt
finden. Der Spruch wurde in der That gefällt und zwar von
den Schiedsrichtern Friedrich von Wallsee, Heinrich von Zelking,
Kaspar von Stahremberg, Friedrich von Stubenberg, Burkard
von Wynnden und Hans von Eberstorf. Das wurde am 12. De
cember 1406 von Elisabeth und Hans von Stubenberg beur
kundet^). Die Herren von Liechtenstein hatten darnach an
Elisabeth siebzehnhundert Pfund Wiener Pfennige auszuzahlen;
Elisabeth solle ferner nach Aussage ihrer Briefe bei allen ihren
Gütern bleiben, ausgenommen diejenigen, welche die von Liechten
stein von ihr gelöset haben, wie sie in ihrem Morgengabbrief
beschrieben stehen, dagegen habe sie die Ansprüche auf die Vogtei
von Falkenstein aufzugeben; die Gefangenen sollen auf beiden
Seiten freigegeben werden, auch sollen dieselben ihrer Schatzungen
erledigt sein, soweit dieselben noch nicht bezahlt sind; was die
Herren von Liechtenstein oder die Ihrigen von der Kirche und
der Kapelle (es ist die von Falkenstein gemeint) genommen haben,
es sei Kelche, Bücher, Meßgewänder oder andere Heiligthümer,
'-) Nünzblatt a. a. O. 276 Nr. 333.
2) Notizblatt a. a. O. 277 Nr. 335.