Volltext: Geschichte des fürstlichen Hauses Liechtenstein

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Liechtensteinern znsammengencinnt wird, sind geeignet, zu be 
weisen, daß er nicht ein Bruder derselben war. Am 
25. August 1240 stellte Herzog Friedrich zu Judenburg eine 
Urkunde aus, worin er dem Salzburger Domkapitel die Frei 
heit verlieh, Wein und andere Lebensmittel sowohl zu Wasser 
als zu Lande frei von allen Mauth-, Zoll- und anderen 
Abgaben zu verführen. L ) Unter den Zeugen befinden sich alle 
drei Liechtensteiner, aber „Heinricus de Liehtenstein“ steht 
selbständig für sich und dann folgen, nachdem verschiedene 
andere Namen dazwischengekommen sind, am Schluß: „Diet- 
marus et Ulricus fratres de Liehtenstein." Das scheint 
deutlich genug zu sprechen, daß Dietmar und Ulrich zwar 
Brüder sind, Heinrich aber nicht als Dritter zu ihnen gehört. 
In einer anderen Urkunde werden Heinrich und Dietmar zu 
sammen erwähnt. Am 13. October desselben Jahres bestätigte 
Herzog Friedrich dem Kloster Neichersberg die Mauthfrciheit 
für seinen Bedarf an Lebensmitteln. * 2 ) Hier stehen die bei 
den genannten Liechtensteiner als Zeugen unmittelbar neben 
einander, es heißt aber nicht: „Uitmarns et Heinricus de 
Liehtenstein", wie es dicht daneben „Hadmarus et Rapoto 
de Valkenperch“ und „Chunradus et Ulricus de Hinperch“ 
heißt, sondern wir lesen: „Ditmarus de Liehtensteine. Hein- 
ricus de Liehtensteine.“ 
Keine andere Antwort erhalten wir, wenn wir statt der 
Urkunden Ulrich von Liechtenstein selbst befragen, der es wohl 
am besten wissen mußte, ob Heinrich sein Bruder war oder 
nicht. Im „Frauendienst", der poetischen Erzählung von den 
ritterlichen und abenteuerlichen Fahrten und Ereignissen seines 
Lebens, hat er Gelegenheit genug, beider zu erwähnen, sowohl 
Dietmars wie Heinrichs. Bei dem ersteren verfehlt er nicht, 
') eitler, Regesten zur Geschichte der Markgrafen und Herzoge 
Oesterreichs aus dem Hause Babenberg, 162. Nr. 62. 
2) Meiller a. a. O. 164. Nr. 70.
	        

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