Volltext: Geschichte des fürstlichen Hauses Liechtenstein

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auch durch Herzog Albrecht zu Leoben am 8. Juni 1368 geschah 4 ). 
Nach dem Tode des Auffensteiners 1371 erhielt Rudolf auch 
wirklich die genannte Feste; Herzog Albrecht verlieh sie ihm zu 
Wien „bedacht die guten und getreuen Dienste, die derselbe Rudolf 
von Liechtenstein unsern Vorvordern und uns sonderlich oft und 
dick, williglich und gerne gethan hat." Zugleich erhielt er das 
Marschallamt von Kärnthen, welches ebenfalls nach den Auffen- 
steinern erledigt war 2). Nach ihm erhalten die Verleihung mit 
der Burg und dem Marschallamt im Jahr 1379 die Brüder 
Ulrich, Otto und Friedrich von Liechtenstein. Rudolf starb dem 
nach wahrscheinlich in diesem Jahre. Die nächste Nachricht vom 
Jahre 1395 kann sich um so weniger ans Rudolf II. beziehen, 
als dieselbe sagt, daß Rudolf von Liechtenstein das Landmarschall 
amt in Kärnthen erhalten habe 3). 
Was den zweiten der Brüder, K onr a d, Bischof von Chiemsee 
betrifft, so giebtHopf im genealogischen Atlas die Zeit seiner bischöf 
lichen Regierung von 1329bis 1354 cm 4 ). Demnach wäre er in 
jedem Fall sehr jung zu jener Würde gekommen; doch haben 
wir keinen Grund, diese Jahreszahl direkt anzuzweifeln. Anders 
ist es mit dem Jahre seines Todes, für welches bei Ersch und 
Gruber sich das Jahr 1354 angegeben findet. Eine Urkunde, 
deren wir schon oben gedacht haben, und in welcher Otto von 
Liechtenstein und sein Bruder Konrad, Bischof von Chiemsee, das 
Stift Seckau zur Stiftung eines Jahrestages für Otto's verstor 
bene Gemahlin Anna mit Gütern beschenken, zeigt ihn noch im 
Jahr 1357 am Lebens. Die erwähnte Stelle in der Encyklo 
pädie nennt ihn zugleich Domherrn von Salzburg und Propst 
zu St. Maria-Sol. Einer Urkunde zufolge war er zu Salzburg 
*) Mittheil, des histor. Vereins für Steierm. Heft VI. 254; Archiv 
für Kunde österr. Gesch. 1849 I. Bd. 436. 
*) A. o.O. 
3 ) Lichnowsky, V. 15. 
4 ) Seine Quelle ist Ersch und Gruber Encyklopädie 8set. I. Bd. 48. 
s. v. Frauen-Chiemsee. 
6 ) Fröhlich, I. 280; so auch bei Muchar, VI. 340.
	        

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