200
an das niedere Thürlein u. s. w. ’). Auch der Weingarten bei
Graz am Rorenbach wird getheilt, und weitere Geldbestimmungen
werden getroffen, dagegen bleibt das Haus auf der Landstraße
zu Wien, welches Andreas, Friedrich, Johann und Rudolf damals
inne hatten, ungetheilt und es werden Rudolf Otto und seinen
Erben alle Rechte daran bewahrt. Angehängt ist auch das Siegel
von Elsbeth von Liechtenstein, der Wittwe Rudolfs I. und Mutter
der sieben Brüder. Die Urkunde ist ausgestellt zu Wien 1346 am
Montag nach Oculi in der Fasten.
Ueber die Hinterlassenschaft Rudolfs I., an welche auch
Kunigunde, die Gemahlin Friedrichs von Wällsee, Rudolfs
Tochter, Ansprüche erhob, wurde ein Schiedsgericht niedergesetzt,
bestehend aus Eberhard und Ulrich von Wallsee,' Weikard von
Winkel und Rudolf Otto von Liechtenstein, welche dahin ent
schieden, daß die Brüder, die hier sämmtlich wie oben aufgeführt
werden, ihrer Schwester zu den bereits bezahlten 300 Psd. Psenn.
noch 900 hinzuzufügen hätten (22. März 1346). Für diese
Summe verbürgten sich in einer anderen Urkunde vom 24. März
die genannten Schiedsrichter nebst Friedrich dem Heusler und
Konrad von Tyrnstain^).
Rudolf Otto, welcher nach dem Tode seines Vaters der
Aelteste des Hauses war, erscheint zuerst, wie schon oben mitge
theilt, noch jung im Jahre 1318. Die nächsten Nachrichten, davon
eine bereits oben erwähnt, fallen schon in das Jahr 1345. Da
mals fand im December zu Wien eine Zusammenkunft Herzog
Albrechts II. und des Königs Ludwig von Ungarn statt, in
welcher neben andern Verhandlungen auch solche über beiderseitige
Gränzberichtigungen geführt wurden. Zu diesem Zwecke wurden
je für einzelne Abschnitte besondere Commissionen ernannt. Die
jenige, welche die Gränze von der Dran bis an die windische
Mark zu bestimmen oder zu berichtigen hatte, bestand ungarischcr-
9 Ueber die einzelnen Bestimmungen siehe den Abdruck Fontes,
XVIII. 252.
2 ) Nonzblatt 1851. 343 Nr. 110; 1854. 128 Nr. 54.