Volltext: Geschichte des fürstlichen Hauses Liechtenstein

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an das niedere Thürlein u. s. w. ’). Auch der Weingarten bei 
Graz am Rorenbach wird getheilt, und weitere Geldbestimmungen 
werden getroffen, dagegen bleibt das Haus auf der Landstraße 
zu Wien, welches Andreas, Friedrich, Johann und Rudolf damals 
inne hatten, ungetheilt und es werden Rudolf Otto und seinen 
Erben alle Rechte daran bewahrt. Angehängt ist auch das Siegel 
von Elsbeth von Liechtenstein, der Wittwe Rudolfs I. und Mutter 
der sieben Brüder. Die Urkunde ist ausgestellt zu Wien 1346 am 
Montag nach Oculi in der Fasten. 
Ueber die Hinterlassenschaft Rudolfs I., an welche auch 
Kunigunde, die Gemahlin Friedrichs von Wällsee, Rudolfs 
Tochter, Ansprüche erhob, wurde ein Schiedsgericht niedergesetzt, 
bestehend aus Eberhard und Ulrich von Wallsee,' Weikard von 
Winkel und Rudolf Otto von Liechtenstein, welche dahin ent 
schieden, daß die Brüder, die hier sämmtlich wie oben aufgeführt 
werden, ihrer Schwester zu den bereits bezahlten 300 Psd. Psenn. 
noch 900 hinzuzufügen hätten (22. März 1346). Für diese 
Summe verbürgten sich in einer anderen Urkunde vom 24. März 
die genannten Schiedsrichter nebst Friedrich dem Heusler und 
Konrad von Tyrnstain^). 
Rudolf Otto, welcher nach dem Tode seines Vaters der 
Aelteste des Hauses war, erscheint zuerst, wie schon oben mitge 
theilt, noch jung im Jahre 1318. Die nächsten Nachrichten, davon 
eine bereits oben erwähnt, fallen schon in das Jahr 1345. Da 
mals fand im December zu Wien eine Zusammenkunft Herzog 
Albrechts II. und des Königs Ludwig von Ungarn statt, in 
welcher neben andern Verhandlungen auch solche über beiderseitige 
Gränzberichtigungen geführt wurden. Zu diesem Zwecke wurden 
je für einzelne Abschnitte besondere Commissionen ernannt. Die 
jenige, welche die Gränze von der Dran bis an die windische 
Mark zu bestimmen oder zu berichtigen hatte, bestand ungarischcr- 
9 Ueber die einzelnen Bestimmungen siehe den Abdruck Fontes, 
XVIII. 252. 
2 ) Nonzblatt 1851. 343 Nr. 110; 1854. 128 Nr. 54.
	        

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