Volltext: Geschichte des fürstlichen Hauses Liechtenstein

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so soll von den Schwurzeugen der Stadtrichter fünf und der 
liechtensteinische Landrichter vier verhören; dann soll der Ver 
brecher abgeliefert werden, wohin er gehört. Todeswürdige 
Verbrecher ergreift der liechtensteinische Landrichter auf dem 
Urbare überall und der freisingische Amtmann hat sie ihm ge 
bunden auszuliefern. Ebenso ist es zu halten mit Geldschuld 
nern, an welche jemand dort Forderungen hat. Der freisingische 
Amtmann hat über freisingische Unterthanen zu richten; nur 
wenn der Amtmann hierin säumig ist, hat der Landrichter ein 
zutreten. Will der Landrichter Landgerichtstaidung halten, so 
hat er die Freisinger Unterthanen bei Buße dazu aufzubieten 
und diese sollen auf der Dingstätte auch bei Criminalfällen 
erscheinen .... Von äußeren Leuten, die nicht freisingisch sind, 
richtet und nimmt Buße der Landrichter. In gemeinschaftlichen 
Fällen treten beide Richter zugleich ein. Geschieht Schwert 
zücken auf fremdem, nicht auf Freisinger Grunde, so richtet 
stets der Landrichter allein. Der Freisinger Herr hat inner der 
Ringmauer der Stadt Oberwölz und außerhalb bei den Fleisch 
bänken alle Rechte, nur über den Tod nicht, wobei dann der 
Stadtrichter nur fünf Schwurzeugen zu verhören hat, dann auf 
stehen und das weitere Verhör dem Landrichter überlassen muß" 1 ). 
Eine Stelle bei Wurmbrand 2) macht uns geneigt, dieses 
Jahr 1337 als das Todesjahr Rudolfs des Aelteren anzu 
nehmen, denn es ist darin von den Messen für seine Seele die 
Rede. Allein eine Nachricht der Zwettler Annalen widerspricht 
dieser Annahme. Darnach hätte Rudolf noch im Jahre 1342 
eine Besitzung in Ober-Stralbach, welche er einst zur Zeit des 
Abts Otto von Konrad und Otto von Pottendorf gekauft, 
dem Kloster geschenkt ^). Ausgestellt ist die Urkunde zu Zwettl 
selbst und unter den Zeugen befindet sich sein Sohn Otto, so 
daß über die Identität unseres Rudolf kein Zweifel sein kann. 
1) Muchar, VI. 275 ff. 
2 ) Colt. 6. 
3 ) Annales Austrio-Claravallenses I. 720.
	        

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