186
burg, der ihnen willig entgegen kam. Am 29. März 1335
versprach dieser den Herzogen, ihnen mit zum Besitz von Kärn-
then zu helfen und zu diesem Zwecke hundert Helme zu stellen
und aus seine Kosten zu unterhalten. Für alle Streitigkeiten,
die sich wegen der Besitzungen des Erzbisthnms in Kärnthcn
erheben könnten, wurde ein Schiedsgericht niedergesetzt, bestehend
ans Otto von Liechtenstein als Obmann und je drei Beisitzern
von herzoglicher wie von salzbnrgischer Seite. Unter den drei
herzoglichen Schiedsrichtern befand sich auch Rudolf von Liech
tenstein, Kämmerer in Steier ')• Aus der Stellung, die Otto
hier erhielt, erkennen wir, welche Achtung er bei allen Parteien
genoß und daß er eines ähnlichen Rufes als gerechter Richter
sich zu erfreuen hatte, wie einst sein Vater.
Aber beide Brüder waren noch weiter thätig in dieser
wichtigen Angelegenheit. Mit dem Grasen Ulrich von Pfann-
berg und Ulrich von Walsce brachten sie nach gütlichen Ver
handlungen mit der Gemeinde und den zwölf Geschwornen
der Stadt St. Veit in Kärnthen diese dahin, die beiden Her
zoge anzuerkennen und ihnen friedlich zn huldigen 2). Ottos
Einfluß war cs ferner, der den bedeutendsten und mächtigsten
Mann in Kärnthcn, den Marschall Konrad von Auffenstein,
Ottos Schwager, sammt seinen beiden Söhnen Friedrich und
Konrad auf die österreichische Seite hinüberzog. In einer Ur
kunde, ausgestelltzu Bleiburg am 10. Mai 1335, erkannten diese
Herren die Herzoge von Oesterreich Albrecht und Otto als rechte
Herren und Herzoge von Kärnthen an und wollten die Lehen
von ihnen empfangen und ihnen dienen — „da ihr Schwager
Otto von Liechtenstein, Kämmerer in Steier, in ihrem Namen
deßhalb mit den Herzogen gcteidingt" 3 ). Dagegen gelobten die
Herzoge an Konrad von Auffenstein, ihn für jeglichen Schaden
in diesem Kriege nach dem Ausspruche Ottos von Liechtenstein
t) Lichnowsky, III. Rcgg. 1011.
2 ) Notizblatt 1858. 305.
3 ) Lichnowsky, III. Regg. 1032.