Volltext: Geschichte des fürstlichen Hauses Liechtenstein

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mehrere Jahre gedauert zu haben. 1332 wendeten sich beide 
Theile an die Herzoge Albrecht und Otto und diese setzten 
einen Tag zu Graz fest, wo die Gegner zum Ausgleich er 
scheinen sollten, und bestimmten Ulrich von Wallsee zum Schieds 
richter. Das geschah am 13. Jänner'). Statt dessen aber be 
stimmen beide feindliche Theile durch Briefe vom 31. März 1332 
Otto von Liechtenstein zum Schiedsrichter, obwohl er der Vor 
mund der einen Partei war, und Otto fällte seinen Spruch bald 
darauf am 11. Aprils. Daß dieser Otto, der sich hier Käm 
merer von Steier nennt, kein anderer Liechtenstein desselben 
Vornamens war, geht aus dem Wortlaut der Briefe deutlich 
hervor. Sein Spruch beendete aber nicht den Streit. Am 
15. Mai desselben Jahres ist es Hedwig von Pottendorf, eine 
der Mitcrbinnen, welche das ihr zugefallene Viertel vom nie 
deren Schloße zu Kapfenberg und anderes an die stnbenbergischen 
Brüder verkauft und unter Intervention Rudolfs von Liechten 
stein für eine Geldsumme auch ihren Antheil an dem Schloß 
Stubenberg an die Brüder abzutreten verspricht^). Ueber andere 
Stücke der Erbschaft, worauf Frau Hedwig noch Ansprüche er 
hob, erwählten beide Theile, Hedwig einerseits und Otto von 
Liechtenstein andererseits für seine Mündel, Rudolf von Liech 
tenstein, der hier ausdrücklich Ottos Bruder heißt, zum Schieds 
richter. Am 21. Febr. 1333 fällte dieser seinen Spruch 4 ). 
Bald darauf, am 1. Mai 1333, gelobte einer der drei 
stubenbergischen Brüder Friedrich die Tochter Rudolfs von 
Liechtenstein Elisabeth zur Ehe zu nehmen 5 ). In der darüber 
ausgestellten Urkunde ist die Einleitung durch Erwähnung zweier 
Liechtenstein des Namens Otto befremdend. Es heißt wenigstens 
im gedruckten Auszug ") : Friedrich von Stubenberg, Schenk in 
') Notizblatt, 1856. 461. A. a. O. Nr. 96. 
2 ) A. a. O. Nr. 97—99. 
3 ) A. a. O. Nr. 100. 
*) Notizblatt 1859. 133 Nr. 100. 
5 ) Ein zweiter Bruder Ulrich heirathete später Ottos Tochter Diemut. 
6 ) Notizblatt a. a. O. Nr. 103. 
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