Volltext: Geschichte des fürstlichen Hauses Liechtenstein

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der Aebtissin von Göß die Vogtei Gössischer Güter im Mürz- 
thale überlassen wurde l); zum zweiten bezeugt er die Entsagung 
Wolfs des Lobmingers von Schöder auf verschiedene Güter 
des Stifts St. Lambrecht^). Im October 1327 belehnte Erz 
bischof Friedrich von Salzburg beide Brüder Otto und Rudolf 
mit den durch den Tod Wülfings von Eppenstein erledigten 
Zehnten in der Finsterpöls * 2 3 ). 
Im Jahre 1328 war Otto Vormund der drei jungen 
Stnbenberger Friedrich, Ulrich und Otto und haüe für die 
selben mancherlei Streitigkeiten, die selbst zu einer kriegerischen 
Fehde führten, zu vertreten und auszugleichen. Es handelte 
sich um das hinterlassene Erbe der verstorbenen beiden Brüder 
Friedrich und Heinrich von Stubenberg, Vettern jener drei 
Brüder, worauf auch Hedwig von Pottendorf für sich und ihre 
Kinder, Wülfing von Goldcck (der sich den Bruder Ottos von 
Liechtenstein nennt) für sich und seine Kinder und Reinprecht 
von Eberstorf für seine Schwiegertochter Gertrud vou Porsily 
Ansprüche erhoben. Es kam zunächst am 27. Nov. 1328 ein 
Theilvertrag zu Stande, in welchem Otto von Liechtenstein für 
seine Mündel zwei Theiler ernannte, und die andere Partei 
ebenfalls zwei; er betraf Bestimmungen über das untere Schloß 
Kapfenberg, daran jedem ein Antheil gegeben wurde 4 ). Ein 
anderer Streitpunkt betraf das Schloß Stubenberg. In einer 
Urkunde vom 14. September 1329 bestätigt Wülfing, daß ihm 
sein Bruder Otto von Liechtenstein als Vormund der stuben- 
bergischen Kinder das Haus Guttenberg zur Pflege übergeben 
habe und daß er, Wülfing, sich verpflichte, es jederzeit unwei 
gerlich auf Begehren zurückzustellen 5 ). Aber der Streit und Krieg 
scheint seitdem erst recht zum Ausbruch gekommen zu sein und 
1) Muchar, VI. 236; Fröhlich, I. S3. 
2 ) Muchar, a. a. O. 
2 ) Muchar, VI. 23S. 
4) Notizblatt 1856. 461 Nr. 94. 
5 ) A. a. O. Nr. 95.
	        

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