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der Aebtissin von Göß die Vogtei Gössischer Güter im Mürz-
thale überlassen wurde l); zum zweiten bezeugt er die Entsagung
Wolfs des Lobmingers von Schöder auf verschiedene Güter
des Stifts St. Lambrecht^). Im October 1327 belehnte Erz
bischof Friedrich von Salzburg beide Brüder Otto und Rudolf
mit den durch den Tod Wülfings von Eppenstein erledigten
Zehnten in der Finsterpöls * 2 3 ).
Im Jahre 1328 war Otto Vormund der drei jungen
Stnbenberger Friedrich, Ulrich und Otto und haüe für die
selben mancherlei Streitigkeiten, die selbst zu einer kriegerischen
Fehde führten, zu vertreten und auszugleichen. Es handelte
sich um das hinterlassene Erbe der verstorbenen beiden Brüder
Friedrich und Heinrich von Stubenberg, Vettern jener drei
Brüder, worauf auch Hedwig von Pottendorf für sich und ihre
Kinder, Wülfing von Goldcck (der sich den Bruder Ottos von
Liechtenstein nennt) für sich und seine Kinder und Reinprecht
von Eberstorf für seine Schwiegertochter Gertrud vou Porsily
Ansprüche erhoben. Es kam zunächst am 27. Nov. 1328 ein
Theilvertrag zu Stande, in welchem Otto von Liechtenstein für
seine Mündel zwei Theiler ernannte, und die andere Partei
ebenfalls zwei; er betraf Bestimmungen über das untere Schloß
Kapfenberg, daran jedem ein Antheil gegeben wurde 4 ). Ein
anderer Streitpunkt betraf das Schloß Stubenberg. In einer
Urkunde vom 14. September 1329 bestätigt Wülfing, daß ihm
sein Bruder Otto von Liechtenstein als Vormund der stuben-
bergischen Kinder das Haus Guttenberg zur Pflege übergeben
habe und daß er, Wülfing, sich verpflichte, es jederzeit unwei
gerlich auf Begehren zurückzustellen 5 ). Aber der Streit und Krieg
scheint seitdem erst recht zum Ausbruch gekommen zu sein und
1) Muchar, VI. 236; Fröhlich, I. S3.
2 ) Muchar, a. a. O.
2 ) Muchar, VI. 23S.
4) Notizblatt 1856. 461 Nr. 94.
5 ) A. a. O. Nr. 95.