Volltext: Geschichte des fürstlichen Hauses Liechtenstein

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Versammlungen an gebotenen und angebotenen Tagen zu halten 
und im Nothfalle des Landes und des Reiches den Heerbann 
aufzubieten und zu mustern. Für diese Pflichten leistete er 
dem Landesherrn einen körperlichen Eid und hatte dann seinen 
Sitz zu Graz im Hause der Stände wie auf dem dortigen 
Schlosse^). 
Wie Ulrich seine Pflichten als Landesverweser erfüllt 
hat, wissen wir des Näheren nicht. Wir wissen nur, daß er 
in dieser Stellung am St. Egydientage zu Graz zu Gericht 
saß und die Beschwerde der Admontischen Nonnen wider Her 
bord von Lobming wegen Uebergrisfe auf Güter zu Finster- 
pöls entschied. Herbord war nicht zum festgesetzten Gerichts 
termin gekommen, daher alles Gut als Eigenthum der ge 
nannten Nonnen erklärt wurde^). Unter den Richtern befand 
sich auch Ulrichs Bruder Dietmar. 
Ulrichs Landesverwesung nahm mit dem Tode Herzog 
Friedrichs (1246), wenn nicht früher schon, ein Ende, denn 
nun schickte der Kaiser von Verona aus den Grafen Otto von 
Eberstein als Landeshauptmann und seinen Stellvertreter in 
die erledigten, herrenlosen und nun vielumstrittenen Länder 
Oesterreich, Steiermark und Krain. Ein Mann wie Ulrich, 
der eben noch die höchste Stelle bekleidet hatte, konnte un 
möglich außerhalb der Parteien bleiben, und ohne Frage wird 
er sich für den Anfang mit den übrigen steirischen Herren auf 
die Seite des Kaisers gestellt haben, gegenüber derjenigen 
Partei, welche der Papst unterstützte, der Partei der Schwester 
und Nichte des verstorbenen Herzogs Friedrichs Gertrude, mit 
welcher zunächst ihr erster Gemahl, Wladislaus, Sohn des 
Böhmenkönigs Wenzel, und nach dessen baldigem Tode der 
zweite Gemahl Markgraf Hermann von Baden als Prätendent 
-) Muchar III. 20 ff. 
2 ) Muchar V. 185, Beiträge zur Kunde steirischer Geschichtsquellen 
II. Jahrgang 43 und 68.
	        

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