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Versammlungen an gebotenen und angebotenen Tagen zu halten
und im Nothfalle des Landes und des Reiches den Heerbann
aufzubieten und zu mustern. Für diese Pflichten leistete er
dem Landesherrn einen körperlichen Eid und hatte dann seinen
Sitz zu Graz im Hause der Stände wie auf dem dortigen
Schlosse^).
Wie Ulrich seine Pflichten als Landesverweser erfüllt
hat, wissen wir des Näheren nicht. Wir wissen nur, daß er
in dieser Stellung am St. Egydientage zu Graz zu Gericht
saß und die Beschwerde der Admontischen Nonnen wider Her
bord von Lobming wegen Uebergrisfe auf Güter zu Finster-
pöls entschied. Herbord war nicht zum festgesetzten Gerichts
termin gekommen, daher alles Gut als Eigenthum der ge
nannten Nonnen erklärt wurde^). Unter den Richtern befand
sich auch Ulrichs Bruder Dietmar.
Ulrichs Landesverwesung nahm mit dem Tode Herzog
Friedrichs (1246), wenn nicht früher schon, ein Ende, denn
nun schickte der Kaiser von Verona aus den Grafen Otto von
Eberstein als Landeshauptmann und seinen Stellvertreter in
die erledigten, herrenlosen und nun vielumstrittenen Länder
Oesterreich, Steiermark und Krain. Ein Mann wie Ulrich,
der eben noch die höchste Stelle bekleidet hatte, konnte un
möglich außerhalb der Parteien bleiben, und ohne Frage wird
er sich für den Anfang mit den übrigen steirischen Herren auf
die Seite des Kaisers gestellt haben, gegenüber derjenigen
Partei, welche der Papst unterstützte, der Partei der Schwester
und Nichte des verstorbenen Herzogs Friedrichs Gertrude, mit
welcher zunächst ihr erster Gemahl, Wladislaus, Sohn des
Böhmenkönigs Wenzel, und nach dessen baldigem Tode der
zweite Gemahl Markgraf Hermann von Baden als Prätendent
-) Muchar III. 20 ff.
2 ) Muchar V. 185, Beiträge zur Kunde steirischer Geschichtsquellen
II. Jahrgang 43 und 68.