radoxen Figur: er, der von seinen Unterta
nen angefordert wurde, forderte. Die Folge
dieses Zustandes war die Steigerung des
politischen Selbstbewußtseins der Unterta
nen, das so weit ging, daß sich die Bauern,
bevor die Fürsten von Liechtenstein als Käu
fer der Landschaften auftraten, unter größ
ten Opfern von allen Herrschaftsrechten los
kaufen wollten. Mehr als der Machtentscheid
Napoleons im Jahre 1806 umstürzte, woll
ten die Bauern aus eigener Kraft schon vor
1700 zustande bringen. Aber der kaiserliche
Antrag vom 7. Juni 1696, in welchem der
Verkauf der Herrschaft Schellenberg vorge
schlagen wurde, gab der politischen Ge
schichte des Landes eine neue Richtung. Der
Vergleich vom 29. Dezember 1696, den die
Delegierten des kaiserlichen Administrators,
Fürstabt Ruprecht von Kempten, Graf Ja
kob Fiannibal und die Landammänner der
Landschaften schlossen, beendete alle poli
tischen Spekulationen. Die finanziellen Dif
ferenzen zwischen der Grafenfamilie und
den Landschaften regelten ein Kompromiß.
Die gräflichen Schulden sollten aus dem Er
lös vom Verkauf der Herrschaft Schellen
berg getilgt werden. Als Käufer meldete
sich Johann Adam Andreas Fürst von Liech
tenstein. Er bot 115 000 Gulden. Am 18. Ja
nuar 1699 wurde der Vertrag unterschrie
ben. Am 16. März 1699 erschienen die Un
terländer auf dem Platz vor dem Pfarrhaus
in Bendern. Die Bauern verlangten, durch
böse Erfahrungen mißtrauisch geworden,
von den fürstlichen Vertretern, die zur Ent
gegennahme der Huldigung erschienen wa
ren, Sicherstellungen, um nicht erneut mit
neuen Tributen nach hohenemsischen Mu
stern belastet zu werden. Erst nach sechs
stündigen Unterhandlungen schwuren die
Bauern den „leiblichen Eid zu Gott, den
Heiligen, dem Durchlauchtigsten Fürsten
und Herrn Johann Adam Andreas Fürsten
und Regierer des Hauses Liechtenstein ge
treu, gehorsam, gewärtig, bottmäßig, Steuer-,
frohn- und dienstbar zu sein ...“
Der Verkauf der Herrschaft Schellenberg
konnte die hohenemsische Wirtschaft nicht
sanieren. Die Schuldenlast der Familie stieg
stets an. Schon um 1700 begannen die Ver
handlungen zwischen dem Fürsten von
Liechtenstein und dem Grafen über den Ver
kauf der Grafschaft Vaduz. Erst am 22. Ja
nuar 1712 kam der Kaufvertrag zustande.
Mit barocker Feierlichkeit huldigte am
9. Juni 1712 die Grafschaft Vaduz dem
Fürstenhaus. Eine Woche später starb Fürst
Hans Adam kinderlos. Der minderjährige
Fürst Wenzel wurde Erbe der Landschaften.
Durch einen Vertrag (12. März 1718) er
warb Fürst Anton Florian, der Chef des
fürstlichen Hauses, vom Fürsten Wenzel
unser Gebiet. Anton Florian wollte für sich
und seine Erben durch den Besitz der Land
schaften den Sitz auf den Reichsfürstenbank
festigen. Vaduz und Schellenberg wurden
Primogeniturstammgut des fürstlichen Hau
ses. Am 5. September 1718 huldigten die
Landschaften dem Fürsten. Kaiser Karl VI.
erhob am 23. Januar 1712 die Reichsherr
schaften zu einem unmittelbaren Reichs
fürstentum. Fürstenhaus und Volk standen
jetzt auf der letzten Stufe, die auf die Platt
form der Souveränität führte.
In diesen roh hingesetzten Daten ballte sich
eine ungewöhnliche Dramatik. Das Agens