Volltext: Das Fürstentum Liechtenstein im Wandel der Zeit und im Zeichen seiner Souveränität

DIE ENTWICKLUNG DER LIECHTENSTEINISCHEN INDUSTRIE 
Dr. Alois Vogt 
Die Geschichte der liechtensteinischen Indu 
strie zu schreiben ist, soweit man eine ge 
schlossene und ununterbrochene Darstellung 
benötigt, nicht sehr leicht, da uns zuverlässige 
Unterlagen und insbesondere statistisches 
Material in erheblichem Umfang fehlt. Ein 
Gerippe der Entwicklung geben die Berichte 
der österreichischen Gewerbeinspektoren, 
denen die liechtensteinischen Betriebe vor 
allem arbeitsrechtlich und sozialrechtlich 
unterstanden. Zur Pflege der sozialen Inter 
essen der Arbeitnehmerschaft hatte schon der 
österreichische Staat Inspektorate eingesetzt, 
die sich sowohl den Problemen der Arbeits 
hygiene wie auch dem Problem anständiger 
Entlohnung, dem Problem der Erhaltung 
der Arbeitskraft durch Bekämpfung unge 
wöhnlicher Inanspruchnahme durch den Ar 
beitgeber (bei Beginn der Industrialisierung 
finden wir Arbeitszeiten von 16, 12 und 
11 Stunden pro Tag) und schlußendlich dem 
Schutz des Arbeitnehmers gegen Unfall- 
und Krankheitsfolgen zu widmen hatte. Die 
Gewerbeinspektorate führten im Aufträge 
der liechtensteinischen Regierung jeweils 
Kontrollen aus, erstellten Berichte und 
machten Anregungen sozialpolitischer Na 
tur an die liechtensteinische Regierung. Lei 
der ist der Großteil dieser Berichte aus dem 
Archiv der liechtensteinischen Regierung 
verschwunden, so daß sie nicht mehr eine 
geschlossene Entwicklung aufzuzeichnen 
vermögen. 
Aus den Berichten des Gewerbeinspektors 
Ernst Rizka, Feldkirch (Inspektorat Inns 
bruck) aus dem Jahre 1887 ergibt sich zum 
Beispiel, daß bei der Firma Jenny, Spoerry 
& Cie in Vaduz 40 männliche und 61 weib 
liche Arbeiter, bei der Firma Jenny, Spoerry 
& Cie. in Triesen 45 männliche und 215 
weibliche Arbeiter beschäftigt waren. Der 
Bericht über die Fabriken I und II Rosen 
thal fehlt. Die Arbeitszeit wird durchgehend 
mit 12 Stunden pro Tag angegeben. Der 
Gewerbeinspektor stellt fest, daß die Be 
triebsangehörigen mit neun Zehntel des 
Lohnes gegen Unfallfolgen versichert seien 
und bemängelt das Fehlen einer obligtori-
	        

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