Finanzen, Steuern, Rechte, Gerichte 17
here Grafschr‘** gleichen Namens) und Schellenberg, mit 16 Ort-
schaften in! emende 7 "72 "iche Hofhaltung ist in Wien,
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Finanzen: . 57 °nahmer be*rugen 1934 1432 000
Schweizerfra” in, Cu a “23000 Schw. Fr.
Staatsschuld (Ende 1954): rund 4 135000 ochw. Fr.
Steuern: Steuergesetz vom Jahre 1922 (Nachträge: 1924,
1928, 1930). Besondere Bestimmungen für Domizil- und Hol-
dinggesellschaften, Stiftungen; Steuerpauschalierungen für Per-
sonen im Inlande ohne Erwerb. Erbschaftssteuerpauschalie-
rungen.
Zur Zeit gelten: Landessteuern: 0,75 Promille Vermögens-
steuer, 1% Einkommen- (Erwerbs-) steuer. Auf diese Steuern
kommen noch die Gemeindezuschläge von durchschnittlich 200 %.
Erziehung: Schulpflicht 8 Jahre lang, vom vollendeten
sechsten Lebensiahre an. Anschließend 3 Jahre Fortbildungs-
schule. Gewerbliche Spezialfachkurse. Im Lande befindet sich
die Realschule (Landesschule) in Vaduz und in Eschen eine
Sekundarschule, Haushaltungsschule, Töchterinstitut, Sprachen-
kurse usw. in Schaan (siehe auch in den Ortsbeschreibungen‘!).
Recht, Bürgerliches Recht: Liechtensteinisches Sachen-
recht (1923) in Anlehnung an schweizerisches Sachenrecht. Für
die anderen Materien des Privatrechtes die betr. unnovellierten
Hauptstücke des österreichischen Allgemeinen Bürgerlichen Cie-
setzbuches (1811). Das Handelsgesetzbuch gilt nur, sofern das-
selbe nicht durch das Liechtensteinische Personen- und Gesell-
schaftsrecht (PGR.) abgeändert wurde. Das PGR. beruht auf
yanz modernen Prinzipien und kommt der Gründung von An-
teilsgesellschaften und Gesellschaften, deren Kapital nicht in
Anteile zerlegt ist, sehr entgegen.
Strafrecht: Oesterreichisches Strafgesetzbuch von 1853.
Prozeßrechte: Liechtensteinische Zivilprozeßordnung und
Jurisdiktionsnorm nach dem Vorbilde der österreichischen Zi-
vilprozeßordnung. Strafprozeßordnung ebenfalls in Anlehnung
an die Österreichische Strafprozeßordnung.
Gerichte: /n Zivilsachen: Landgericht, Obergericht und
Oberster Gerichtshof in Vaduz.
In Strafsachen: Landgericht, bei Vergehen Schöffengericht,
bei Verbrechen Kriminalgericht in Vaduz. Instanzenzug: Ober-
vericht und Oberster Gerichtshof in Vaduz.