Volltext: Offizieller Reiseführer durch das Fürstentum Liechtenstein und nähere Umgebung

Finanzen, Steuern, Rechte, Gerichte 17 
here Grafschr‘** gleichen Namens) und Schellenberg, mit 16 Ort- 
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Finanzen: . 57 °nahmer be*rugen 1934 1432 000 
Schweizerfra” in, Cu a “23000 Schw. Fr. 
Staatsschuld (Ende 1954): rund 4 135000 ochw. Fr. 
Steuern: Steuergesetz vom Jahre 1922 (Nachträge: 1924, 
1928, 1930). Besondere Bestimmungen für Domizil- und Hol- 
dinggesellschaften, Stiftungen; Steuerpauschalierungen für Per- 
sonen im Inlande ohne Erwerb. Erbschaftssteuerpauschalie- 
rungen. 
Zur Zeit gelten: Landessteuern: 0,75 Promille Vermögens- 
steuer, 1% Einkommen- (Erwerbs-) steuer. Auf diese Steuern 
kommen noch die Gemeindezuschläge von durchschnittlich 200 %. 
Erziehung: Schulpflicht 8 Jahre lang, vom vollendeten 
sechsten Lebensiahre an. Anschließend 3 Jahre Fortbildungs- 
schule. Gewerbliche Spezialfachkurse. Im Lande befindet sich 
die Realschule (Landesschule) in Vaduz und in Eschen eine 
Sekundarschule, Haushaltungsschule, Töchterinstitut, Sprachen- 
kurse usw. in Schaan (siehe auch in den Ortsbeschreibungen‘!). 
Recht, Bürgerliches Recht: Liechtensteinisches Sachen- 
recht (1923) in Anlehnung an schweizerisches Sachenrecht. Für 
die anderen Materien des Privatrechtes die betr. unnovellierten 
Hauptstücke des österreichischen Allgemeinen Bürgerlichen Cie- 
setzbuches (1811). Das Handelsgesetzbuch gilt nur, sofern das- 
selbe nicht durch das Liechtensteinische Personen- und Gesell- 
schaftsrecht (PGR.) abgeändert wurde. Das PGR. beruht auf 
yanz modernen Prinzipien und kommt der Gründung von An- 
teilsgesellschaften und Gesellschaften, deren Kapital nicht in 
Anteile zerlegt ist, sehr entgegen. 
Strafrecht: Oesterreichisches Strafgesetzbuch von 1853. 
Prozeßrechte: Liechtensteinische Zivilprozeßordnung und 
Jurisdiktionsnorm nach dem Vorbilde der österreichischen Zi- 
vilprozeßordnung. Strafprozeßordnung ebenfalls in Anlehnung 
an die Österreichische Strafprozeßordnung. 
Gerichte: /n Zivilsachen: Landgericht, Obergericht und 
Oberster Gerichtshof in Vaduz. 
In Strafsachen: Landgericht, bei Vergehen Schöffengericht, 
bei Verbrechen Kriminalgericht in Vaduz. Instanzenzug: Ober- 
vericht und Oberster Gerichtshof in Vaduz.
	        

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