Volltext: Der Staatsvertrag in Liechtenstein und seine vorläufige Anwendung

Gültigkeit hat, wurde im „Yukos-Fall“*” von einem internationalen Schiedsgericht 
untersucht.*°® Beim Vertrag über die Energiecharta (ECT)*®, einem völkerrechtlichen 
Vertrag, handelt es sich um eine politische Erklärungen der Prinzipien der 
internationalen Energiebeziehungen. In Art. 45 Abs. 1 ECT wurde die vorläufige 
Anwendung der ECT vereinbart und mit einer Opt-out-Klausel in Abs. 2 leg. cit. 
versehen, von der 12 Staaten, darunter auch Liechtenstein, Gebrauch gemacht 
haben.?'? In Art. 45 Abs. 1 ECT heisst es wörtlich: „Jeder Unterzeichner ist damit 
einverstanden, diesen Vertrag bis zum Inkrafttreten für den Unterzeichner nach Art. 
44 vorläufig anzuwenden, soweit die vorläufige Anwendung nicht der Verfassung und 
den Gesetzen und sonstigen Vorschriften des Unterzeichners entgegensteht". ?'' 
Zum besseren Verstándnis des Folgenden sind weitere Ausführungen zu einer Art 
,innerstaatlichem — Vorbehalt gegenüber der vorläufigen Anwendung von 
vólkerrechtlichen Vertrágen notwendig. Demnach soll jedem Staat selbst überlassen 
sein, ob er die Konstruktion der vorláufigen Anwendung in seiner Rechtsordnung 
selbst einer Regelung unterziehen móchte, ob er sie gestattet oder ob er der 
vorläufigen Anwendung eher ablehnend gegenüber steht. So führt Quast Mertsch 
Folgendes zu diesem Thema aus: 
  
307 Yukos war ein Ôl- und Gaskonzern mit Sitz in Moskau. Im Zuge der Privatisierung von 1995 erwarb Michail 
Chodorkowski den Konzern vom russischen Staat und baute diesen bis 2003 zum grössten russischen Ól- 
und Gasproduzenten aus. Im Oktober 2003 wurde Chodorkowski und andere Direktoren von Yukos wegen 
verschiedener Verbrechen angeklagt und verurteilt. Das Unternehmen wurde im Zuge dessen vom russischen 
Staat wegen unbezahlter Steuerschulden für insolvent erklárt und daraufhin zerschlagen. Gegen diese 
Zerschlagung wehrten sich die früheren Anteilseigner in drei parallelen Schiedsverfahren vor einem 
internationalen Schiedsgericht in den Niederlanden. Diese Verfahren haben für grosses Aufsehen in der 
Weltöffentlichkeit gesorgt, da Russland in diesem Verfahren (im Sommer 2014) zur Zahlung von einer 
Rekordsumme von 52 Milliarden US-Dollar verurteilt worden war. Gegen dieses Urteil hat Russland sodann 
bei einem niederländischen Bezirksgericht Beschwerde eingelegt. Dieser Beschwerde wurde 2016 
stattgegeben. Demnach war das internationale Schiedsgericht nicht für diesen Fall zuständig. Es darf aber 
erwartet werden, dass die Kläger, also die ehemaligen Anteilseigner von Yukos gegen dieses Urteil wiederum 
Einspruch erheben werden. (siehe dazu verschieden Artikel in der Neuen Zürcher Zeitung (NZZ) darunter: 
Benjamin Triebe, Yukos-Affäre holt Russland ein in: NZZ online www.nzz.ch, Stand 28.7.2014, aufgerufen am 
15.3.2017; Benjamin Triebe, Russland lässt das Yukos-Grab öffnen in: NZZ online www.nzz.ch, Stand 
21.7.2016, aufgerufen am 15.3.2017). Für die Beurteilung des Schiedsspruchs hat diese Beschwerde aber 
keinen Einfluss, da es in dieser Arbeit lediglich um die juristische Aufarbeitung der Beziehung der Art. 25 WVK 
und Art. 27 WVK geht, womit die Entscheidung dieses Schiedsgerichts unter diesem Gesichtspunkt gewertet 
werden kann, auch wenn der Schiedspruch unter formellen Mängeln leiden sollte. 
$$ ygl. Gómez-Robledo, Third report, 2015, S. 13. 
509 Vertrag über die Energiecharta LGBI. 1998/130. Der Vertrag wurde am 17. Dezember 1994 in Lissabon 
abgeschlossen und ist für Liechtenstein am 16. April 1998 in Kraft getreten. 
Sebastian Pritzkow, Das vilkerrechtliche Verhéltnis zwischen der EU und Russland im Energiesektor in: 
Armin von Bogdandy / Rüdiger Wolfram (Hrsg.), Beiträge zum ausländischen öffentlichen Recht und 
Völkerrecht Band 227, Springer Verlag, Köln 2010, S. 61. 
?'! Art, 45 Abs. 1 ECT LGBI. 1998/130. Die englische authentische Fassung von Art 45 Abs. 1 ECT lautet: Each 
signatory agrees to apply this Treaty provisionally pending its entry into force for such signatory in accordance 
with Article 44, to the extent that such provisional application is not inconsistent with its constitution, laws or 
regulations (The international Energy Charter consolidated Energy Charter Treaty with Related Documents, 
http //www.energycharter.org/fileadmin/DocumentsMedia/Legal/ECTC-en.pdf, Stand 15.01.2016, aufgerufen 
am 16.3.2017) 
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