Volltext: Der Staatsvertrag in Liechtenstein und seine vorläufige Anwendung

der Rechtswirkung der vorläufigen Anwendung.“ Diese Fragen sollen in dieser 
Arbeit beantwortet werden. 
4.2.1.1 Die Beziehungen des Art. 25 WVK zu anderen Bestimmungen der WVK 
Auf eine kurze Einordnung über die Beziehungen zu einzelnen ausgewählten 
Bestimmungen der WVK gegenüber dem  Rechtsinstitut der vorläufigen 
Anwendungen soll hier nicht verzichtet werden. 
Art. 11 WVK 
Dieser Artikel nimmt Bezug auf die Arten der Zustimmung, durch einen Vertrag 
gebunden zu sein.?9? Erst durch die Zustimmung von zwei oder mehreren Staaten, 
an den ausgehandelten Text gebunden zu sein, entsteht daraus ein vólkerrechtlicher 
Vertrag und die verhandelnden Staaten werden zu ,Vertragsstaaten" im Sinne von 
Art. 2 Abs. 1 lit. f WVK.?9 Diese Zustimmung kann gem. Art. 11 WVK?* auf 
verschiedene Arten mitgeteilt werden. Hauptaugenmerk liegt hier auf der Art der 
Zustimmung die ,auf eine andere vereinbarte Art und Weise" ausgedrückt werden 
kann, an Stelle der gebräuchlichen wie Unterzeichnung oder Austausch von 
Urkunden. Im Zuge der Konferenz wurde befürchtet, dass dies im Zusammenhang 
mit der vorláufigen Anwendung ausgenutzt werden kónnte und dadurch wiederum 
die innerstaatlichen Rechtsvorschriften / Parlamente umgangen werden kónnten, 
wenn die vorláufige Anwendung also als Zustimmung genügte, um an ein 
Vertragswerk im Sinne des Inkrafttretens (entry into force) gebunden zu sein.?9? So 
hält Gómez-Robledo aber in seinem dritten Report als Special Rapporteur des ILC 
zum Thema Provisional application fest, dass die Zustimmungsmodalitát gem. Art. 18 
WVK mit dem Inkrafttreten des Vertrages verbunden ist, die vorlaufige Anwendung 
dagegen klar vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens einzuordnen ist, was einen 
Missbrauch daher ausschliesst.??" 
  
282 Tomoko Ishikawa, Provisional Application of Treaties at the Crossroads between Internal and Domestic Law 
in: Oxford University Press (Hrsg.), Special Focus Issue: The Intersection Between Investment Arbitration and 
Public International Law, Vol. 31, No. 2 2016, S. 271. 
?9 Art. 14 WVK LGBI. 1990/71. 
284 Juan Manuel Gómez-Robledo (Special Rapporteur) in: Third report on the provisional application of treaties, 
Nr. A/CN.4/664, International Law Commission, Genf 2015, S. 8. 
285 Art. 11 WVK LGBI. 1990/71. 
286 ygl. Gómez-Robledo, Third report, 2015, S. 8. 
287 ygl. Gómez-Robledo, Third report, 2015, S. 8. 
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