Volltext: Der Staatsvertrag in Liechtenstein und seine vorläufige Anwendung

zu wollen. Ein Verstoss gegen das Frustrationsverbot wäre damit also nicht mehr 
móglich.'?^ 
4. Phase: Innerstaatliches Zustimmungsverfahren 
Die Erfordernisse für die innerstaatliche Zustimmung der jeweiligen Staaten 
ergeben sich aus den staatlichen Rechtsordnungen selbst (meist aus der 
Verfassung). Diese vierte Phase ist daher vorwiegend eine rein innerstaatliche 
Angelegenheit. '9* 
Somit kann dieses Zustimmungserfordernis von Staat zu Staat unterschiedlich 
sein und hángt vom Inhalt des vereinbarten Vertrages ab. In Liechtenstein ergibt 
sich die Genehmigungspflicht durch den Landtag aus Art. 8 Abs. 2 LV. Meist geht 
es also um die notwendige Zustimmung des Parlaments (Volksvertretung), damit 
die Regierung bedeutende rechtliche Anderungen für den Staat und dessen 
Bevólkerung nicht eigenmáchtig vornehmen kann. Im Zusammenhang mit der 
innerstaatlichen Zustimmungspflicht ist jedoch darauf hinzuweisen, dass ein 
innerstaatlicher Verstoss gegen diese Verpflichtung, also z.B. dem Übergehen des 
Parlaments, dem Inkrafttreten und damit der rechtlichen Bindungswirkung an das 
Vertragswerk nicht schadet, ausser der Verstoss war offenkundig. Dies geht klar 
aus Art. 46 WVK'® hervor. 197 
Diese Phase ist entscheidend mit Blick auf die vorläufige Anwendung von 
völkerrechtlichen Verträgen. '®® Durch die vorläufige Anwendung eines Vertrages 
kann beispielsweise das innerstaatliche Zustimmungsverfahren für eine gewisse 
Zeit aufgeschoben werden und der Vertrag schon vorher angewendet werden. Ein 
Grund dafür kann etwa die Dringlichkeit der vorliegenden Vereinbarung 
darstellen. 9? 
  
19^ ygl. Von Arnauld, Vólkerrecht, 2014, S. 82f. 
15$ vgl. Heintschel von Heinegg, Quellen, 2014, S. 399ff. 
196 Art. 46 WVK LGBI. 199/71; siehe auch Art. 27 WVK LGBI. 1990/71. 
1 
198 
Siehe dazu und spezielle zur Evidenztheorie auch Verdross/Simma, Universelles Vàlkerrecht, 1984, S. 443ff. 
Montag, vorl. Anwendung, 1986, S. 22: ,Wenn ein Vertrag in Kraft tritt, erlangt er zu diesem Zeitpunkt 
Geltung. Er wird dann auf alle die konkreten Lebenssachverhalle angewendet, die unter seine Bestimmungen 
subsumiert werden kónnen. Die vorläufige Anwendung eines Vertrages ist nun die konkrete Anwendung des 
Vertrages vor seinem endgültigen Inkrafttreten und folglich vor seiner allgemeinen Anwendbarkeit. Deshalb 
kann die vorlüufige Anwendung grundsátzlich nur in der Zeit zwischen der Unterzeichnung und dem 
endgültigen Inkrafttreten des Vertrages auftreten." 
1% ygl. Montag, vorl. Anwendung, 1986, S. 30ff. 
38
	        

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