Volltext: Der Staatsvertrag in Liechtenstein und seine vorläufige Anwendung

  
  
  
  
  
  
  
  
Schweizerischen 01.02.2010 14.04.2011 siehe Art. 12 
Eidgenossenschaft betreffend 
die Umweltabgaben im Zustim. LT LT hat Abk. und (vorl.) 
Fürstentum Liechtenstein Anwendung vor 
LGBI. Nr. 2010/13 16.12.2009 Abschluss zugestimmt 
(gem. Antrag in BuA) 
BuA Nr. 87/2009 
Protokoll Nr. 14 zur Teilweise Inkrafttreten vorl. Anwendung nicht 
Europäischen Konvention zum vorl. Anwen im Abkommen 
Schutz der Menschenrechte ; “ | 01.06.2010 vorgesehen; 
und Grundfreiheiten über die 01.09.2009 erfolgte durch 
Anderung des = 
Kontrollsystems der Erklárung der 
Kon ention Zustim. LT Regierung vom 
vent 24.08.2009 beim 
LGBI. Nr. 2009/234 17.06.2005 Generalsekretär des 
Europarates (RA 
BuA Nr. 13/2005 2009/1729) 
Übereinkommen über die vorl. Anwen. | Inkrafttreten vorl. Anwendung im 
Beteiligung der Tschechischen Übereinkommen 
Republik, der Republik Estland, | 01.05.2004 06.12.2005 vorgesehen 
der Republik Zypern, der . 
Republik Lettland, der Republik | Zustim. LT siehe Art. 6 
Litauen, der Republik Ungarn, 
der Republik Malta, der 10.03.2004 
Republik Polen, der Republik 
Slowenien und der 
Slowakischen Republik am 
Europäischen 
Wirtschaftsraum (EWR- 
Erweiterung |) 
LGBI. Nr. 2005/249 
BuA Nr. 2/2004 
Notenaustausch zwischen der | vorl. Anwen. | Inkrafttreten vorl. Anwendung im 
Schweiz und Liechtenstein zur Abkommen 
Regelung der Beteiligung 08.02.2000 20.04.2001 vorgesehen 
Liechtensteins an Markt- und siehe Art. 9 
Preisstützungsmassnahmen | Zustim. LT : 
der schweizerischen 
Landwirtschaftspolitik 15.09.1999 
LGBI. Nr. 2004/3 
BuA Nr. 127/2002 
  
Gemäss Recherche auf www.gesetze.li (aufgerufen am 31.3.2017) werden oder 
wurden bis heute (Stand 31.3.2017) 23 Staatsverträge in Liechtenstein vorläufig 
angewendet. “®® 
  
^? Siehe dazu Kapitel 4.3.1. 
  
^93 Dies Zahl ergibt sich aus einer Suche in der konsolidierten Fassung auf www.gesetze.li mit den Suchbegriffen 
„vorläufig angewendet seit". Darunter fallen sowohl Staatsvertráge die in einer früheren Phase vorláufig 
angewendet wurden, als auch solche, die noch nicht in Kraft getreten sind und somit noch immer vorläufig 
angewendet werden. 
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