Rechtsprechung und zur Lehre. Ob der
ungeschriebene Verfassungsgrundsatz der
automatischen Inkorporation des Völkerrechts
(Monismus) nach der Verfassungsrevision vom 16.
März 2003 in Liechtenstein auch weiterhin gelten
kann ist noch offen. Ablehnend Winkler, Günther, Die
durch
Staatsgerichtshof (Il, Antworten auf die Fragen des
Prüfung von Staatsverträgen den
Landtags-Abg. Dr. Sprenger betreffend die Zuständigkeit
des Staatsgerichtshofs zur Prüfung von Staatsverträgen),
Jus & News 2004, S. 169 ff. (171). Dagegen geht Hilmar
Hoch weiterhin von einem völkerrechtlichen Monismus
aus, wonach völkerrechtliche Normen ab Rechtskraft
ohne besonderen Transformationsakt verbindlich sind.
Vgl. Hoch, 640 ff. (640).
innerstaatlichen Geltungsrang von Staatsverträgen siehe
Becker, S. 143 ff.; Winkler, Günther, Die Prüfung von
Staatsverträgen durch den Staatsgerichtshof (I), Jus &
Kriterien, S. Zum
News."
Wille, Staatliche Ordnung „Liechtenstein gehört zu jener Gruppe von Ländern, die | 1990
Herbert | und europäische das System der sogenannten Adoption befolgen. Ein
Integration; in: LJZ formrichtig vom Landtag genehmigter und im Namen des
3/90, S. 87 Landesfürsten ratifizierter internationaler Vertrag erlangt
automatisch und ipso iure zusammen mit der
völkerrechtlichen auch landesrechtliche Wirkung.“
Das Abkommen über |Lehre und Praxis stehen in Liechtenstein | 2005
den Europäischen grundsätzlich in der Tradition des Monismus.
Wirtschaftsraum ... in: | Völkerrechtliche Verträge werden mit dem Zeitpunkt
LPS Bd. 40, 2005 S. ihres Inkrafttretens ohne weiteres Bestandteil der
118 staatlichen Rechtsordnung. Sie bedürfen keiner
staatlichen Transformation. Die staatlichen Organe
haben die staatsvertraglichen Vorschriften zu beachten.
Winkler, | Die Prüfung von „Die Feststellung, dass die Verfassung von Liechtenstein | 2004
Staatsverträgen durch
dem monistischen System des Verhältnisses von
XXX