Volltext: Das Schaaner Armenhaus

  
  
  
  
  
Lorenz Walser 1937-1969 
Franz Frick 1969-1972 
Erich Wachter 1972-1972 
Olga & Engelbert Frick 1973-1974 
Hans & Hermine Frick 1974- 1980 
  
  
  
  
Tabelle 1. Armenverwalter chronologisch 
5.8.4 Arztvertrag 
Damit die Versorgung der Kranken im Armenhaus gewährleistet war, wurde mit Dr. Schlegel 
von Vaduz ein Vertrag abgeschlossen. **” Schlegel erhielt eine Pauschale und hatte in 
regelmäßigen Abständen Krankenbesuche im Armenhaus zu tätigen.“*® Bei der bevorstehenden 
Erneuerung des Vertrages bot Dr. Schlegel an „von der Jahrespauschale für Krankenbesuche 
im Armenhaus“ **9 
abzusehen. Dafür wollte er „nur auf ausdrückliches Verlangen“ 
Krankenbesuche tätigen und dafür die übliche Gebühr verlangen.“ Die Gemeindevertretung 
votierte jedoch für die Beibehaltung einer Pauschale. Mit der nächsten Erneuerung des 
Vertrages sollten neben den normalen Krankenbesuchen auch die Besuche bei epidemischen 
Krankenzuständen in der Jahrespauschale inbegriffen sein.*’! Eine besondere Neuerung stellte 
die Wahlfreiheit des Arztes für zahlungsfähige Patienten dar. Diese konnten von nun an, wenn 
sie die Behandlung aus eigenen Mitteln bezahlen konnten, „mit Einwilligung der 
Amtsverwaltung, den Arzt rufen, dem sie ihr meistes Zutrauen schenken.“*°? Auf Dr. Schlegel 
folgte Dr. Brunhart.**? 
5.8.5 Wahrnehmung der Aufsichtspflicht durch die Regierung 
Die Regierung kam, wie schon bei den Umbautitigkeiten von 1905 ausgefiihrt, ihrer 
Aufsichtspflicht tber das Armenwesen nach. Eine abermalige Intervention von Seiten der 
Regierung gab es nach einer erneuten sanitären Inspektion, welche in diesem Fall vor allem im 
  
#7 GAS A 17/11/2: Offerte von Dr. Schlegel vom 28. Januar 1872, GAS A 17/11/1: Vertrag mit Dr. Schlegel von 
Vaduz. 25. Februar 1874, GAS Gemeinderatsprotokoll vom 31. August 1879. GAS Gemeinderatsitzung den 22. 
April 1894. 
In der Verordnung von 1865 hält die Regierung fest, dass die Armen lediglich vom bestellten Landesphysikus zu 
versorgen sind, außer die Gemeindevertretung überträgt „die Behandlung ihrer armen Kranken“ einem bestimmten 
Arzte. GAS A 17/3 Verfügung der Fürstlichen Regierung, 23. März 1865. 
48 GAS A 17/11/1 Vertrag mit Dr. Schlegel von Vaduz. 25. Februar 1874. 
9 GAS Gemeinderatsprotokoll 17. Mirz 1882. 
430 GAS Gemeinderatsprotokoll 17. Mirz 1882. 
41 Die Pauschale betrug 52 fl. GAS Gemeinderatsprotokoll 26. April 1885. 
2 GAS Gemeinderatsitzung den 26. April 1885. 
453 GAS Gemeinderatsitzung den 20. April 1897. Von nun an sind keine weiteren Verträge zu verzeichnen. 
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