Volltext: Das Schaaner Armenhaus

Landgerichts im Fiirstentum wahr.“® Die Dienstinstruktion beseitigte nicht nur die Volksrechte 
und übertrug die Rechtssprechung den fürstlichen Beamten, sondern brachte auch erhöhte 
Kosten mit sich. Denn mit neuen Gebühren für Amtshandlungen und für die „Verbesserung“ 
der Landesverteidigung - von nun an sollten 25 Soldaten ständig auf Schloss Vaduz sein - sowie 
dem Bedürfnis, die herrschaftlichen Einkünfte zu erhöhen, stiegen die Kosten für die 
Untertanen und deren Unzufriedenheit.” 
Aufgrund des aufkommenden Widerstandes der Bevölkerung !® wurde mit Erlass vom 25. 
September 1733 eine „reduzierte Art der Landammanverfassung“ zugestanden.!! 
Die unwillentliche Aufnahme in den Rheinbund in Zeiten der Not brachte vermehrte Kosten 
mit sich. Die Bundeskosten überstiegen die ehemaligen Reichsauslagen um ein Vielfaches. Aus 
der Not machte der Fürst eine Tugend und schuf die wenigen Rechte, die die Bevölkerung 
durch die reduzierte Landammannverfassung innehatte, mit der Dienstinstruktion von 1808 ab. 
Für Fürst Johann I. war die bestehende Verfassung nicht zeitgemäss und auch wirtschaftlich 
betrachtet „schien ihm das Land rückständig zu sein.“!? Die «Reformen von oben» erfassten 
nun das Steuer-, Gemeinde-, Boden-, Schul-, Rechts- und Kirchenwesen. 
Bedingt durch die Mitgliedschaft im Deutschen Bund (1815-1866) wurde 1818 eine 
landständische Verfassung eingeführt, wobei das Volk weiterhin keine „Einflussnahme auf das 
Verwaltungsgeschehen“ hatte. Im Hinblick auf die Verfassungsentwicklung macht Waschkuhn 
bis hin zur Verfassung von 1921 folgende Phasen aus: 
„Landammannverfassung von um 1500 bis 1740; Frühabsolutismus und stufenweiser Abbau der 
Landammannverfassung von 1719 bis 1818; die Zeit bis zur Souveränitätserlangung 1806; die 
landständische Verfassung bis 1862 (Spätabsolutismus); die konstitutionelle Verfassung von 1862 sowie 
die konstitutionelle Monarchie bis 1918.“.!® 
Die Revolutionswirren von 1848 zogen auch an Liechtenstein nicht unbemerkt vorbei. Im 
Verfassungsentwurf von 1848 bildete der §34 die wichtigste Bestimmung. Sie galt „der 
Überwindung des monarchischen Prinzips“ und wollte die Macht in den Händen von Fürst und 
  
8 Biedermann, Aus Überzeugung, 57. 
° Vogt, Briicken, 79-80. Zuvor waren es in Friedenszeiten 5 und in Kriegszeiten 8 Kontingentsoldaten. 
10 Als Adam Brindle [fiirstlicher Beamte] in Triesen den Novalzehent einziehen wollte, wurde in der Kirche 
Sturm geläutet. Die Leute griffen zu den Waffen und schossen auf den fürstlichen Beamten.“ Vogt, Brücken, 81. 
1 Ospelt, Wirtschaftsgeschichte, 75. 
12 Vogt, Brücken, 115. 
B Waschkuhn, Politisches System Liechtensteins, 31.
	        

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