Volltext: Das Schaaner Armenhaus

8. 8. Mit der Anweisung und Wechslung des Zimmers und des Bettes, welche Änderungen die 
Frau Mutter nach Gutdünken vorzunehmen berechtiget ist, hat sich der Arme stets zufrieden zu 
stellen. 
$. 9 . In den ersten Tagen nach dem Eintritt ins Armenhaus sind dem Armen in der Kapelle in 
Gegenwart der Schwestern und des Armenpflegers und der Hausordnung die 
Verhaltungsvorschriften vorzulesen, damit er weiß, wie er sich zu verhalten hat. Auch kann es 
Fälle geben, wo es rathsam sein dürfte, den Hrn. Seelsorger und Ortsvorsteher einzuladen. 
Kommt der Arme krank in die Armenanstalt so ist ihm diese Eröffnung mit Gelegenheit zu 
machen. 
$. 10. Jeder arme Gesunde und Kranke hat den Schwestern und dem Armenpfleger mit aller 
Achtung zu begegnen. Verletzt ein Armer die schuldige Achtung, begegnet er einer 
barmherzigen Schwester roh oder nach wohl gar mit Schimpfworten, so ist diese Schwester 
schuldig es der Frau Mutter anzuzeigen, welche das zur Besserung etwa Geeignete vorzukehren 
hat. Wiederholte Übertretungsfälle derselben Person hat der Ortsvorsteher strengstens zu 
bestrafen, und das Versprechen der Besserung abzufordern. 
§. 11. Zur sittlichen Hausordnung ist vor allem nothwendig die Liebe zum Gebet, die Armen 
sind daher zum Gebete anzuhalten, besonders zum gemeinschaftlichen Morgen-Tisch- und 
Abendgebet. 
An Sonn — und Feiertagen sind die gesunden Armen verpflichtet den vor u. nachmittägigen 
Gottesdienste beizuwohnen. 
Auf dem Hin- und Herwegen der Kirche ist den Armen nicht gestattet, sich auf dem 
Kirchenplatze aufzuhalten oder auf dem Wege lange zu verweilen, oder andere zu belästigen. 
Kinder, sofern solche vorhanden, haben sich paarweise in Begleitung von den Schwestern zur 
Kirche und von derselben zurück nach dem Armenhause zu begeben. 
Hat ein Armer kein eigenes Gebetbuch, so soll ihm vom Hause aus ein solches gegeben werden. 
Den Kranken wird die Frau Mutter auch passende Bücher zur Selbsterbauung geben, wie auch 
den Gesunden, wenn sie solche verlangen. Die Empfänger sind aber schuldig die erhaltenen 
Bücher wieder rein und unverdorben seiner Zeit dankbar zurückzustellen. Für die Schwer - 
kranken wird die Frau Mutter sorgen, dass nach Umständen ihnen von Zeit zu Zeit ein 
passendes Stück zur Erbauung von einer Schwester vorgelesen werde. 
Besonders soll an Sonn- und Feiertagen den Kranken und denjenigen, die nicht in den 
vormittägigen Gottesdienst können, das auf diese Zeit fallende Evangelium vorgelesen werden. 
In der Regel sollen die gesunden Armen jährlich viermal beichten und zur heiligen Comunion 
gehen. Die Zeit, zu welcher solches zu geschehen hat, haben die Schwestern zu bestimmen. 
$. 12. Bekanntermaßen sind im Armenhause Leute von verschiedenem Geschlechte und Alter, 
verschiedener Erziehung, Lebensart und Charakter und doch soll und muss unter ihnen 
christlicher Friede herrschen. Es ist daher nothwendig daß jeder Arme alles das vermeide, was 
den Friede stören könnte, wie z. B. Schwätzereien, Aufwiegelung, Missgunst, Neid u. d. g. 
deswegen ist auch untersagt, dass unnöthige Zusammentreffen und sich beisammen aufhalten 
der Mann und Weibspersonen oder heimliches herumschleichen im Hause. Weder gesunde 
noch kränklige Arme dürfen in die Zimmer anderer gehen. Jeder hat sich in den ihm 
angewiesenen Zimmer aufzuhalten. 
$. 13. Für gute Erziehung der Kinder ist bestens zu sorgen. Daher sollen die Armen sich in die 
Erziehung der Kinder niemals einmischen, noch je ein Kind in ihre Zimmer oder in ihren 
Umgang locken, hingegen sind sie strenge gehalten, den Kranken mit einem guten Beispiele 
vorzugehen. Fahrläßiges Benehmen und ungeziemende Rede, wie Schwören und Fluchen 
104
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.