bedeutende Grundlage für den späteren und bis heute anhaltenden wirtschaftlichen Erfolg
Liechtensteins. Diese Entwicklung wurde auch durch den Rechtsrahmen zur Entwicklung
des Finanzdienstplatzes begünstigt (Marxer/Pällinger 2006: 32). In der Neuformulierung
der Verfassung von 1921 sind einige Einflüsse der Schweiz auszumachen, wobei die Ver-
fassung insgesamt an die monarchische Tradition anknüpft. Insbesondere in der Ausge-
staltung der direktdemokratischen Rechte ist der schweizerische Einfluss deutlich spürbar.
War Liechtenstein vor 1921 weitgehend monarchisch geprägt, wurde in der neuen Misch-
verfassung die Staatsgewalt im Fürsten und im Volk verankert. Bis heute sind der Fürst
und das Volk explizite Träger der Souveränität. „Für diese Form der Mischverfassung hat
sich der Begriff dualistische Staatsform eingebürgert“ (Marxer/Pällinger 2006: 32). Neu
wurden alle Landtagsabgeordneten vom Volk gewählt und die Regierung musste mehr-
heitlich aus gebürtigen Liechtensteinern bestehen. Für die Regierungswahl war das Zu-
sammenwirken von Fürst und Landtag notwendig. Hinzu kam, dass alle Gerichtsinstanzen
in Liechtenstein angesiedelt sein mussten. Das politische System hatte sich von einer
konstitutionellen Monarchie in eine parlamentarische Monarchie gewandelt. Die Verfas-
sungsrevision von 2003 hat die Kompetenzen von Landtag, Regierung und Fürst neu ge-
regelt. Neue direktdemokratische Instrumente wurden eingeführt. So können beispielswei-
se die Stimmberechtigten mit einer Unterschriftensammlung eine Volksabstimmung über
die Abschaffung der Monarchie initiieren (Marxer/Pállinger 2006: 33-36). Die Verfassungs-
ánderungen 2003 waren sehr weitreichend, so dass in dieser Arbeit nicht darauf einge-
gangen werden kann.
Mit der Gruppe um Beck der im Landtag 1914 einen politischen Umbruch einláutete, gene-
rierte sich allmählich ein Parteiensystem. In dieser Zeit herrschte noch keine formale Par-
teienstruktur. ,Es gab ein Netz persónlicher Beziehungen, und es gab ein paar Männer,
die in diesem Netz die Fäden zogen. Die Anhänger wurden durch persönliche Kontakte
gewonnen und wurden gegebenenfalls ihrerseits Werber für ihre Richtung“ (Waschkuhn
1994: 243). Beck gründete im Februar 1918 die Christlich-soziale Volkspartei, die so ge-
nannt rote Partei und noch im selben Jahr wurde die Fortschrittliche Bürgerpartei, die so
genannt schwarze Partei aus der Taufe gehoben. Die Parteifarben wurden zunächst von
der Gegenseite als Zuschreibung gebraucht, bevor sie dann als Selbstetikettierung ange-
nommen wurde. Das gleiche gilt auch für die „Weissen“, die Mitglieder und Sympathisan-
ten der Freien Liste, die 1985 gegründet wurde und seit 1993 im Landtag vertreten ist. Die
Rolle der Zeitungen in dieser Parteigründung war zentral. Der erste Wahlkampf vollzog
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