Volltext: Internationale Steuerplanung mit liechtensteinischen Vermögensstrukturen im Verhältnis zur Schweiz unter Berücksichtigung der Bestimmungen des neuen DBA Liechtenstein/Schweiz

Internationale Steuerplanung - DBA Liechtenstein/Schweiz 
Einbezahltes Grund-, Stamm- oder Anteilskapital Jahresanfang 
+ die eigenes Vermögen darstellenden Reserven 
(Kapital- und Gewinnrücklagen und Bilanzgewinn des Vorjahres) 
+ Kapitalerhöhungen im Geschäftsjahr (zeitgewichtet) 
- Kapitalreduktionen im Geschäftsjahr (zeitgewichtet) 
- Ausschüttungen und verdeckte Ausschüttungen (zeitgewichtet) 
- eigene Anteile (1) 
- Beteiligungen an juristischen Personen (2) 
- Auslündisches Grundstücks- und Betriebsvermógen 
- nicht betriebsnotwendiges Vermögen (3) 
- 6% aller Vermögenswerte unter Ausschluss von 1 bis 3 
  
= Mmodifiziertes Eigenkapital 
  
  
  
Abb. 1. Ermittlung des modifizierten Eigenkapitals”” 
Die Hóhe des Eigenkapital-Zinsabzuges entspricht dem Sollertrag, gemäss Art. 5 SteG, und wird jähr- 
lich im Finanzgesetz bestimmt. Bei beschränkter Steuerpflicht ist nur der Anteil am Eigenkapital zu 
berücksichtigen, aus welchem die im Inland generierten Erträge stammen. Ergibt sich eine negatives 
modifiziertes Eigenkapital, so beläuft sich der Eigenkapital-Zinsabzug auf CHF 0.00.? Gemiss Fi- 
nanzgesetz wurde der Sollertrag und somit der Figenkapital-Zinsabzug für das Jahr 2016 mit 4 % fest- 
gesetzt." 
€) Steuersatz 
Der Ertragssteuersatz beläuft sich auf 12.5 9$ des steuerpflichtigen Reinertrags? Im Minimum muss 
eine unbeschränkt, oder beschränkt steuerpflichtige juristische Person, Jährlich die Mindestertrags- 
steuer in Höhe von CHF 1°200.00 bezahlen, unabhängig vom Geschäftsergebnis. Diese wird auf die 
Ertragssteuer angerechnet." 
  
7 Art. 54 SteG u. Art. 32 SteV. 
$? Roth, 2011, S. 54 f. 
81 Art. 2 Finanzgesetz. 
82 Art. 61 SteG. 
53 Hosp & Langer, 2011, S. 120. 
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