Volltext: Die nationale Umsetzung der 4. EU-Geldwäscherichtlinie

Nationale Umsetzung der 4. EU-Geldwäscherichtlinie 
4.1.4 Besondere Pflichten im Umgang mit PEPs 
Im Zuge der neuen Geldwäscherichtlinie wird der Anwendungsbereich von PEPs'® zusätzlich auf im 
Inland ansässige Personen erstreckt. Auch wird die Aufzählung der PEP um Mitglieder der leitenden 
Organe politischer Parteien sowie um Mitglieder von Leitungsorganen internationaler Organisationen 
erweitert. '® 
4.1.5 Neue Befreiungsregeln für E-Geld-Produkte 
Auf Initiative des EU-Parlaments wurde die bislang geltende Regelung der E-Geld-Produkte grundle- 
gend überarbeitet, wobei die Mitgliedstaaten nach einer eigenen Risikoeinschätzung die Möglichkeit 
haben, die Verpflichteten bei risikoreduzierenden Bedingungen von den Sorgfaltspflichten zu befrei- 
en.!é7 
4.1.6 Einhaltung der Bestimmungen in Mitgliedsstaaten und Drittländern 
Bei Tochterunternehmen oder Zweigstellen von Verpflichteten in anderen Mitgliedstaaten ist sicher- 
zustellen, dass die nationalen Rechtsvorschriften des jeweiligen Mitgliedstaates angewendet werden. 
Befinden sich diese Unternehmen in Drittländern mit keinen vergleichbaren geldwäscherechtlichen 
Standards, sind die EU-Vorgaben des Mitgliedstaates einzuhalten.'5* 
4.1.7 Ausweitung der Sanktionen 
Die neue Geldwàáscherichtlinie sieht die Ausweitung der Strafbestimmungen bei schwerwiegenden, 
wiederholten oder systematischen Verstóssen gegen bestimmte Anforderungen vor. Zudem wird bei 
den geforderten Sanktionsmóglichkeiten der Ansatz des naming and shaming verfolgt, also die Veróf- 
fentlichung von Sanktionsentscheidungen, in welchen die Namen der verantwortlichen Personen of- 
fenzulegen sind.'? 
  
165 Vel. Art. 2 SPV. 
'° Vgl. Kunz/Schirmer in Betriebsberater Recht/Wirtschaft/Steuern, 2439f. 
167 Vgl. Kunz/Schirmer, News Finanzmarkaufsichtsrecht, 4. EU-Geldwäscherichtlinie, 3. 
16 Vgl. Breuss in EY Finance Magazine (2015), Sauber durch die vierte Geldwäscherichtlinie, 15, 
http://www.ey.com/Publication/vwLUAssets/EY_Finance_Magazine_Ausgabe September 2015/$FILE/EY-Finance- 
Magazine-09-2015-sec.pdf (28.03.2016). 
19 Vgl. Kunz/Schirmer in Betriebsberater Recht/Wirtschaft/Steuern, 2441. 
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