Volltext: Die nationale Umsetzung der 4. EU-Geldwäscherichtlinie

Nationale Umsetzung der 4. EU-Geldwäscherichtlinie 
ist, dass Vermögenswerte weltweit leicht und schnell transferiert werden können. Aber gerade diese 
Gegebenheit macht es umso schwieriger, die Herkunft von inkriminierten Vermögenswerten, welche 
schon im internationale Bankensystem eingeschleust wurden, zu identifizieren. 
Derzeit geht die UNODC" davon aus, dass jáhrlich etwa 2 - 594 der weltweiten Bruttoinlandsprodukte 
(BIP) aus Geldwäsche bzw. Vortaten der Geldwäsche stammen. Dies entspricht etwa CHF 800 - 2000 
Mrd., wobei als Vergleichsgrösse die Schweiz ein BIP von CHF 640 Mrd. (Stand 2014) aufweist. 
2.4 Phasen der Geldwäsche 
Ein im Detail festgelegter Prozess der Geldwäsche lässt sich — aufgrund der verschiedenen Mustern 
bzw. Methoden und deren Komplexität — grundsätzlich nicht in ein Schema fassen. Jedoch lassen sich 
meist in jeder getätigten Geldwäsche — wenn auch in unterschiedlichen Formen und Zeitpunkten — drei 
Zyklen erkennen: Placement, Layering und Integration.? 
Placement (Platzierung) 
In einer ersten Phase wird versucht, die inkriminierten Vermögenswerte in einen Finanzkreislauf ein- 
zuschleusen bzw. zu platzieren. 
Layering (Verwirrung) 
In einer zweiten Phase wird versucht, die tatsächliche Herkunft der Vermögenswerte zu verschleiern, 
indem die inkriminierten Vermögenswerte mit legal erworbenen Vermögenswerten durch Umschich- 
tungen bzw. Überweisungen vermischt werden. 
Integration (Integration) 
In einer dritten Phase wird versucht, die gewaschenen Vermögenswerte in den legalen Wirtschafts- 
kreislauf durch Investitionen oder Beteiligungen — oft in Luxusgegenständen — einzubringen.” 
  
United Nations Office on Drugs and Crime, Money-Laundering and Globalization, 
http://www.unodc.org/unodc/en/money-laundering/globalization.html (26.03.2016). 
2% United Nations Office on Drugs and Crime, Money-Laundering and Globalization. 
= Vgl. http;//www.auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/Laender/Laenderinfos/Schweiz/Wirtschaft, node.html 
(26.03.2016). 
Kaetzler in Hypo Investment Bank (Liechtenstein) AG (Hrsg.), Verdacht auf Geldwásche, Im Kreuzfeuer internationaler 
Sorgfaltspflichten (2006), 26f. 
United Nations Office on Drugs and Crime, The Money-Laundering Cycle, http://www.unodc.org/unodc/en/money- 
laundering/laundrycycle.html (26.03.2016). 
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CA
	        

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