Volltext: Berufszufriedenheit der Lehrpersonen im Fürstentum Liechtenstein im Fokus von Schulgeschichte und Schulentwicklung

8.6.2 Fokus Schulleitung 
Die Zufriedenheit mit der , Anerkennung als qualifizierte Fachperson durch die Schulleitung" 
(E28) fállt jedenfalls deutlich hóher aus: (vergl. elektr. Anhang, Dok.3) 
  
Schultyp: alle KG/PS |OS RS LG ZSJ BMS 
Note: 4,52 4,32 4,17 4,89 4,95 5,2 5,56 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Kommentar: Im Gegensatz zum hochschwelligen Kontakt der einzelnen Lehrperson mit der 
Schulverwaltung ist das Kommunikationsverháltnis mit der Schulleitung ein alltágliches. Eine 
spezifisch liechtensteinische Situation besteht darin, dass es sich aus Sicht beider Parteien 
bei den meisten Schulleitungspersonen (noch) um ehemalige Kolleginnen handelt. Der tradi- 
tionelle primus inter pares (vergl. Rolff 2004 S.204 ff), dem eigentlich erst 2011 mit der Re- 
form des Lehrerdienstgesetzes?? eine Art Schlussstrich auf struktureller Ebene gesetzt wur- 
de, mag auf Beziehungsebene noch weiter wirken — auf den ersten Blick! 
Zur Beziehung zur Schulleitung (F61): (vergl. elektr. Anhang, Dok. 3) 
  
F61 alle OS KG/PS RS LG ZSJ BMS 
Note 4,46 4,07 4,26 4,91 4,98 5,2 5,11 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Problemzonen in Gemeinde- und Oberschulen: (vergl. elektr. Anhang, Dok.3) 
Der náhere Blick auf die Haufigkeitsverteilung der Noten für die Beziehung zur Schulleitung — 
sozusagen als ,Sicherheitscheck" — relativiert dieses Bild wieder deutlich — jedoch nur für 
Gemeinde- und Oberschulen: Rund 30 96 der Lehrkráfte der Gemeindeschulen beurteilen die 
Beziehungsebene nàmlich sehr negativ. Das sind rund 60 Personen. Aufgrund der festge- 
stellten Reprásentativitát der Umfrage lásst sich demnach von rund 100 Fállen problemati- 
scher Beziehungsverháltnisse zwischen Lehrpersonen und Schulleitung ausgehen. 
35.0070 - 30.57% 
30.00% F61: Beziehung zur SL 26.42% 
_ 25.00% KG/PS 
S 20.00% 
N 
0 
& 15.00% 984% 9.84% 8.29% 
10.00% 
= 1 ER 
0.00% 
Note 1 Note 2 Note 3 Note 4 Note 5 Note 6 
     
15.03% 
     
   
  
228 Gesetz über die Abänderung des Schulgesetzes, LGBI.2011/553 insbes. zu Art. 91ff. (Onlinever- 
zeichnis 52) 
105
	        

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