wurde dem liechtensteinischen Regierungschef schliesslich mitgeteilt, dass der Arbeits-
ausschuss des Organisationskomitees den Beschluss gefasst habe, die aus Liechtenstein
„angemeldeten oder anzumeldenden Ausstellungsgegenstände in gleicher Art und Weise zu
behandeln wie Schweizerprodukte*. ? Begründet wurde dieser Entscheid vornehmlich mit
dem gemeinsamen Wirtschaftsgebiet Schweiz-Liechtenstein. ^
Die Diskussionen um eine Teilnahme von liechtensteinischen Unternehmen an der Schwei-
zerischen Landesausstellung 1964 wiesen damit in der Anfangsphase wesentliche Parallelen
mit der ,,Landi 1939" auf. Von besonderem Interesse ist aber die Frage, warum es bezüglich
Expo 1964 von Seiten Liechtensteins zu keinen weiteren Interventionen kam, um eine Teil-
nahme zu erreichen. Der mehrmals geforderte Prázedenzfall wáre mit der Teilnahme an der
Landi 1939* gewiss vorhanden gewesen. '?
Die zurückhaltenden Interventionen kónnen entsprechend wohl mit verschiedenen Erklár-
ungen begründet werden. ^
Möglich wäre natürlich, dass die liechtensteinische Beteiligung an der ,,Landi 1939* auch in
Liechtenstein in Vergessenheit geraten war, sodass sich die Entscheidungsträger über das
Vorhandensein eines Prüzedenzfalles nicht mehr bewusst waren. Hierzu sei jedoch betont,
dass verschiedene Bemerkungen von Journalisten und von politischen Vertretern darauf
hinweisen, dass die Beteiligung Liechtensteins an der ,,Landi 1939" auch zahlreiche Jahre
spáter noch in guter Erinnerung geblieben war."
Die fehlenden Interventionen kónnten aber ebenso mit den unterschiedlichen historischen
Umständen zwischen den späten 1930er Jahren sowie den 1960er Jahren erklärt werden:
Während die Schweiz und auch Liechtenstein in den 1960er Jahren eine Hochkonjunktur
erlebten, hätte sich in den späten 1930er Jahren bei sich verschlechternden Beziehungen zur
Schweiz die Gefahr eines Anschlusses Liechtensteins an Grossdeutschland wohl erhöht —
inklusive negativer Auswirkungen auf die militärische Bedrohungslage für die Schweiz. 138
133 LLA, RF 179/009/002/17, Schreiben des Direktors des Organisationskomitees der Schweizerischen
Landesausstellung an den liecht. Regierungschef Hoop, 19.09.1938.
Ebd.
155 Rür Forderung nach Prüzedenzfall vgl. insbesondere LLA, RF 285/354, Notiz der Gesandtschaft in Bern
betreffend Teilnahme liecht. Firmen an der Schweizerischen Landesausstellung, 17.06.1960; ebd., Schreiben
der Ausstellungsdirektion an Presse- & Stanzwerk SA, 18.06.1960.
136 Vgl. hierzu auch die Bemerkungen: r.g.a., Kommentar: Meinen Sie nicht auch?, in: LVbl, 26.09.1964, S. 1.
137 Vgl. insbesondere ebd.; oder z.B. o.V., Der offizielle Liechtensteinertag an der OLMA, in: Oberthurgauer,
14.10.1952, in: LLA, SgZs 1952.
5 Für Hochkonjunktur vgl. z.B. o.V., Gute Wirtschaftslage in Liechtenstein, in: Tages Anzeiger, 13.11.1964,
in: LLA, SgZs 1964; ähnlich auch die Argumentation von Luzius Gugelberg, vgl. LLA, RF 179/009/002/7,
Schreiben von Hans Luzius von Gugelberg an die Abteilung für Auswärtiges des Eidgenössischen Politischen
Departements, als Durschlag an den liecht. Regierungschef Hoop, 08.07.1938.
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