Steuergerechtigkeit
Gleichbehandlungs-
grundsatz
Ausgeglichener
Staatshaushalt
1.2. Grundgedanken und Leitlinien
Die von der Arbeitsgruppe im Januar 2007 vorgelegte FL Tax Roadmap beinhaltet die wesentlichen
Grundgedanken und Leitlinien für eine Reform des liechtensteinischen Steuerrechts, die im Einzel-
nen folgende Kriterien, Ziele und Rahmenbedingungen umfassen.
s
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reform
assur IS; Aufkommens- Europarechtliche Internationale
rechtliche "a ue "rpg
"a neutralitat Konformität Kompatibilität
Konformität
Rahmenbedingungen
Verfassungsrechtliche Konformität
Die Verfassung für das Fürstentum Liechtenstein verlangt, dass auch das zukünftige Steuersystem
für eine gerechte Besteuerung unter Freilassung des Existenzminimums mit einer stärkeren Heran-
ziehung höherer Vermögen oder Einkommen sorgt. Das zukünftige liechtensteinische Steuersystem
soll darüber hinaus eine Gleichbehandlung der Landesangehörigen in Bezug auf gleiche Sach-
verhalte gewährleisten sowie Personen mit einer über den Veranlagungszeitraum hinaus gleichen
Leistungsfähigkeit auch gleich belasten.
Dieser Bedingung entsprechend kann die vorliegende Steuerreformkonzeption insgesamt eine faire
und gerechte Besteuerung nach Massgabe der individuellen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit
unter Beachtung auch der weiteren Grundgedanken und Leitlinien für eine Reform des liechtenstei-
nischen Steuerrechts sicherstellen.
Aufkommensneutralität
Das zukünftige liechtensteinische Steuersystem soll im Ergebnis im Zeitablauf insgesamt keine
wesentlichen Aufkommensunterschiede auslösen. Änderungen in den Steuerarten, im Steuersy-
stem, den Steuerbemessungsgrundlagen und Steuersätzen sind entsprechend vorzunehmen. Dabei
können kurzfristig Steuerausfälle durchaus auftreten, die aufgrund der gestärkten Wettbewerbspo-
sition Liechtensteins anschliessend nachhaltig kompensiert werden sollen. Dabei ist auch der kal-
ten Progression, den Änderungen im demographischen Aufbau der Gesellschaft und veränderten
Lebensumständen grundlegend Rechnung zu tragen.
Die liechtensteinischen Staatsfinanzen sind seit langem durch einen ausgeglichenen Staatshaus-
halt geprägt, was auch nach der Steuerreform in dieser Form beibehalten werden soll. Gleichzei-