Masterarbeit Beat Vogt
22.3. Sammeln derselben Inhalte auf unterschiedlichen Datenträgern
Nach Möglichkeit ist eine grundsätzlich hybride Sammelstrategie erstrebenswert“”. Diese bringt Vor-
teile sowohl aus Sicht der Langzeitarchivierung wie auch aus Sicht der Nutzer.
Jauslin (2002, S. 1) schildert das Verfahren der SNB wie folgt:
„Erworben werden alle lieferbaren Informationsträger, wenn sie für eine weite Verbreitung be-
stimmt sind. Für Dokumente mit eingeschränkter Verbreitung bestehen Auswahlkriterien; entspre-
chend ihrer Bedeutung erhalten in folgender Reihenfolge den Vorzug: Publikation auf Papier,
Mikroform, CD-ROM und DVD, CD-Audio, Tonkassette, Video. Disketten werden erworben, wenn
die Informationen nur auf diesem Träger lieferbar sind“.
Gemäss Matthias et al. (2009, S. 17) sammelt die DNB Books on Demand falls vorhanden auch in
Papierform, selbst wenn sie in einer zur Archivierung und Bereitstellung geeigneten unkörperlichen
Form abgeliefert werden. Ebenso sammelt die DNB Medienwerke auf elektronischen Datenträgern,
auch wenn diese gleichzeitig im selben Verlag mit inhaltlich identischen Papier- oder Mikroform-
Ausgaben erscheinen (vgl. Matthias et al. 2009, S. 21). Matthias et al. (2009, S. 20) heben hervor, dass
die DNB auf die Ablieferung einzelner Ausgaben verzichten kann, wenn Medienwerke gleichzeitig
oder nacheinander in mehreren Ausgaben auf verschiedenen Trágermaterialien oder in unterschiedli-
chen technischen Ausführungen erscheinen.
22.4. Ausschlüsse aus der Liechtensteinensien-Sammlung der Liechtensteini-
schen Landesbibliothek
22.4.1. Von der Liechtensteinischen Landesbibliothek an das Landesarchiv
zu übergebende Medien
Folgende Medien werden an das Landesarchiv übergeben:
- Unveróffentlichte Fotos, Dias.
- 'onbildschauen.
- Unveróffentlichte Filme.
- Materialien mit Aktencharakter, Besprechungsunterlagen usw.
- Diplome, Ausweise, Urkunden usw.
- Akten und aktenartige Dokumente
- Wettbewerbs-, Ausschreibungs-, Vergabe- und Auftragsrichtlinien, Auftragsunterlagen sowie
Auftragsprotokolle (vgl. Matthias et al. 2009, S. 36).
? So sammelt z.B. die Universitäts- und Landesbibliothek Bonn amtliche Bekanntmachungen und Veröffentli-
chungen auch in elektronischer Form nach Massgabe des Runderlasses des Innenministeriums Nordrhein-
Westfalen vom 12. Juni 2008 (vgl. Universitäts- und Landesbibliothek Bonn 2014).
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