Masterarbeit Beat Vogt
bibliothek abzuliefern. Derselben Pflicht unterliegt ein inländischer Hersteller bezüglich jedes von
ihm hergestellten Medienerzeugnisses, das aber im Ausland erscheint. “
20.2. Eignerstrategie der Regierung
In der Eignerstrategie der Regierung des Fürstentums Liechtenstein fir die LiLB ist die Zielvor-
gabe sehr ehrgeizig formuliert. Die. Regierung des Fürstentums Liechtenstein (2012, S. 2-3)
schreibt:
„Die Landesbibliothek setzt ihren Auftrag als Nationalbibliothek konsequent um, um einen móg-
lichst lückenlosen Rückblick auf die Geschichte und Kultur des Landes auch für nachfolgende Ge-
nerationen zu gewährleisten. Die Liechtensteinliteratur ist, unabhängig vom Datenträger, voll-
ständig vorhanden“.
21. Bisherige Liechtensteinensien-Sammelpraxis der Liechtensteinischen Landesbibliothek
Der von Marc Ospelt und Beat Vogt gemeinsam beantwortete Fragebogen (im Anhang der vorliegen-
den Arbeit unter 7.7.4 Handhabung von Sammelgut in der Liechtensteinischen Landesbibliothek) gibt
Aufschluss über die bisherige Sammelpraxis der LiLB. Bemerkenswert ist, dass die LiLB bis anhin
wenig digital publiziertes Material gesammelt hat und noch kein Web-Harvesting praktiziert.
Es wurden seit längerer Zeit keine Gespräche mit anderen sammelnden Institutionen, namentlich dem
Landesarchiv sowie dem Landesmuseum, bezüglich einer Aufteilung des Sammelmaterials geführt.
Gut läuft die Zusammenarbeit mit den der LiLB bekannten Verlagen, z.B. mit der Frank P. van Eck
Verlagsanstalt, dem Alpenland Verlag, dem Verlag des Historischen Vereins für das Fürstentum
Liechtenstein und seit 2014 auch mit dem Verlag Das gute Buch. Die Verlage liefern die Pflicht-
exemplare gemäss Gesetz unentgeltlich ab.
Weitgehend problemlos funktioniert die Abgabe der gedruckten Periodika, nachdem die Urheber über
deren Ablieferungspflicht in Kenntnis gesetzt werden. Für das Sammeln von digitalen Periodika gibt
es noch keine klare Richtlinie. Bis anhin werden vor allem Newsletters von vormals gedruckten Perio-
dika gesammelt.
Bei wissenschaftlichen Arbeiten sieht es derzeit folgendermassen aus: Die LiLB bekommt von der
Universität Liechtenstein je ein Exemplar aller Bachelorarbeiten, Masterarbeiten und Dissertationen.
Mit der Privaten Universität im Fürstentum Liechtenstein (UFL) sind im Jahr 2013 Gespräche geführt
worden, so dass auch von dort je eine Abschlussarbeit in die LiLB gelangen sollte.
Dissertationen werden grundsätzlich gesammelt, wenn eine liechtensteinische Urheberschaft und/oder
ein liechtensteinisches Thema vorliegen. Viele Betroffene wissen nicht, dass die LiLB ihre Arbeit
sammeln würde. Daher werden die Personen oft von Mitarbeitenden der LiLB direkt mündlich ange-
sprochen oder schriftlich angefragt. Dies wird pragmatisch gelöst, so dass der Arbeitsaufwand nicht
aus dem Rahmen fällt. Die LiLB sammelt Bachelorarbeiten und Masterarbeiten aktiv, wenn darin ein
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