Volltext: Vorbereitungen zu einer Ausarbeitung des Sammelauftrages der Liechtensteinischen Landesbibliothek

Masterarbeit Beat Vogt 
  
„Zusammen mit den Mikrofilmen von Partituren älterer Schweizer Komponisten, den Kopien zeit- 
genössischer Kompositionen, die der SUISA gemeldet werden, der Volksliedersammlung von 
Arthur Rossat, den gedruckten Musikpublikationen und den Helvetica-Tonträgern verfügt die Lan- 
desbibliothek über einen Schwerpunkt ‘Schweizer Musik’, der gut und gern ein eigenes Fachrefe- 
ec 
rat rechtfertigen würde. 
Die SNB begann 1918, musikalische Veróffentlichungen wie die übrigen Helvetica zu sammeln. 1921 
traten auch die Musikverleger der Konvention bei, welche die SNB 1915 mit dem Schweizerischen 
Buchhändler- und Verlegerverein und mit der Société des libraires et éditeurs de la Suisse romande 
vereinbart hatte (vgl. Surchat 1995, S. 33). 
Lugon (2003, S. 224-225 und 230) gibt über die Musiksammlung der Mediathek Wallis Auskunft. Die 
Sammlung vergróssert sich durch Ankáufe aus kommerzieller Produktion, Geschenke von Produzen- 
ten und Vertreibern, aber auch dank Vertrágen mit den national ausstrahlenden Radiosendern, die der 
Mediathek Kopien ihrer das Wallis betreffenden Sendungen zur Verfügung stellen. Ferner kommt 
regelmássig das Tonarchiv von Rhóne FM (erst Radio Martigny, dann Radio Rhóne) hinzu. 
In den einzelnen europäischen Ländern variiert die Praxis und Gesetzgebung des Musiksammelns 
immens. Valberg (2008, S. 2) bezeichnet das auf einem dépôt volontaire basierenden Musikarchiv des 
British Library Sound Archive als em erfolgreiches Beispiel. Er beschreibt ferner die Pflichtabgabe für 
audiovisuelle Materialien in. den einzelnen skandinavischen Lándern. Laut Valberg (2004, S. 168) 
hatte Norwegen bis 1990 kein Pflichtexemplarrecht für Tonaufnahmen. Valberg (2008, S. 6) geht nà- 
her auf die unterschiedliche Sammelpraxis in Skandinaviens Musiksammlungen ein: Norwegen hat 
eine restriktivere Sammelpraxis für Musikalien als Dánemark und Schweden. Jensen (2011, S. 253- 
256) informiert über die nationale dánische Musiksammlung, die 1n drei physisch getrennten Abtei- 
lungen geschieht: Musikdrucke 1n der Musikabteilung der Kónighchen Bibliothek in Kopenhagen, 
Tonträger in der Staats- und Universitátsbibliothek | Aarhus und digitale Musik aus dem Internet in der 
Pflichtexemplar-Abteilung der Kóniglichen Bibliothek. 
Dorfmüller et al. (1997, S. 115-117 und 132-134) erláutern die Organisationsformen der nationalen 
Musiksammlungen in einem Duzend Staaten. Wáhrend sich die Bibliothekswelt gegenüber Tontrágern 
noch weithin zurückhielt, betrieb die LOC bereits ab 1925 (initiiert ab 1923) eine gezielte Schallplat- 
tenerwerbung mit Einschluss von Jazz, Schlager und Folklore. In Deutschland erregte 1930 eine 
Schallplatten-Tagung in Mannheim Aufsehen und führte dazu, dass die dortige óffentliche Musikbib- 
liothek seither Platten sammelte und dem Publikum zum Abhóren anbot. Die Sächsische Landesbib- 
liothek richtete Anfang der 1930er Jahre ein eigenes Tonstudio ein. Die Preussische Staatsbibliothek 
unternahm 1938 erste Schritte in Richtung Schallplattensammlung. Im selben Jahr realisierte Frank- 
reich als erster Staat die Idee eines umfassenden nationalen Schallarchivs: Die Phonotheque Nationale 
erwirbt seither Pflichtstücke aller in Frankreich vertriebenen Tonträger, ferner unveröffentlichte Ton- 
Dokumente und ausländische kommerzielle Titel; ausserdem übernahm sie ältere wissenschaftliche 
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