Masterarbeit Beat Vogt
ze (vgl. Dorfmüller et al. 1997, S. 118-120). Dorfmüller et al. (1997, S. 96) gliedern Musikbibliothe-
ken in folgende Bereiche und nennen deren Funktionen: Öffentliche Musikbibliotheken, Musiksamm-
lungen an Landes- und Stadtbibliotheken sowie an Universitätsbibliotheken mit öffentlich-regionaler
Aufgabenstellung, zentrale Sammlungen (Nationalbibliotheken bzw. Nationalphonotheken, Staatsbib-
liotheken), institutionsinterne Sammlungen bei Universitäts- und Forschungsinstituten, Ausbildungs-
stätten, Bühnen, Rundfunk usw.
In manchen Ländern erfüllen Universitätsbibliotheken zugleich nationale musikbezogene Aufgaben,
so in Helsinki, Oslo und Prag (vgl. Dorfmüller et al. 1997, S. 123).
Die zentrale Abgabe des Schrifttums für ganz Deutschland an die neu errichtete Deutsche Bücherei in
Leipzig bezog sich bis 1942 nicht auf Musikausgaben. Für letztere hatte Wilhelm Altmann schon 1906
eine freiwillige Lösung erreicht: Die Musikverleger lieferten bis 1945 laufend ihre Ausgaben an die
bei der Königlichen Bibliothek (der späteren Preussischen Staatsbibliothek) errichtete Deutsche Mu-
siksammlung. Was vor der Zeit der Deutschen Musiksammlung erschien, wurde nicht zentral gesam-
melt. Um die nachträgliche Schliessung dieser Lücken bemühen sich heute die Staatsbibliotheken in
Berlin und München im Rahmen der Aktion SDD 1450-1912.
In der 2. Hälfte des 20. Jahrhunderts dehnte sich dieser Konsens zunehmend auf Tontráger und andere
audiovisuelle Materialien aus, was aber nicht heisst, dass sie von der Gesetzgebung überall den Print-
Medien gleichgestellt würden. Dorfmüller et al. (1997, S. 119-121) beschreiben die Musiksammlung
in Deutschland ausführlich. Das Deutsche Musikarchiv Berlin ist eine Abteilung der Deutschen Biblio-
thek und verfügt über eine Sammlung von Musikalien, also Musiknotendrucken, und Musiktonträgern
sowie historischer Tonträger (vgl. Die Deutsche Bibliothek 1991, S. 11). Zunächst sammelte das Deut-
sche Musikarchiv wie vorher die Deutsche Musik-Phonothek nur Tonträger, keine Musikdrucke. Erst
1973 dehnte sie aufgrund der "1. Pflichtstückverordnung Musik" die Sammeltätigkeit auf Musikdru-
cke aus (vgl. Die Deutsche Bibliothek 1991, S. 42).
Es 1st Aufgabe der Deutschen Bibliothek, alle Musikalien und Musiktontráger, die in Deutschland und
1m deutschsprachigen Ausland erschienen sind und erscheinen, zu sammeln, zu archivieren, zu doku-
mentieren und der Óffentlichkeit zugánglich zu machen. Dieser Verantwortung kommen das Deutsche
Musikarchiv Berlin und die Musikaliensammlung der Deutschen Bücherei Leipzig nach (vgl. Die
Deutsche Bibliothek 1994, S. 54). Die Deutsche Bibliothek (1994, S. 54—55) gibt 1m Einzelnen Auf-
schluss über verschiedene deutsche bzw. deutschsprachige Musiksammlungen. Sálzer (2012b, S. 36)
weist darauf hin, dass im Deutschen Musikarchiv annáhernd 800 000 Musikalien wie Partituren,
Stimmen, Orchesterwerke, Etüdensammlungen oder Klavierauszüge archiviert sind.
Dorfmüller et al. (1997, S. 134) liefern einen Überblick über die nationalen Schallarchive Deutsch-
lands, Schwedens, Italiens, Österreichs und der Schweiz.
Cordonier (1995, S. 87) blickt zurück auf die Ursprünge der Schweizer Nationalphonothek, die zur
SNB gehört. Luck (1995, S. 126) informiert über die umfangreiche Musikaliensammlung der SNB:
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