Volltext: Vorbereitungen zu einer Ausarbeitung des Sammelauftrages der Liechtensteinischen Landesbibliothek

Masterarbeit Beat Vogt 
  
Weitere Fragen: 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
a. | Betrifft Ihr Sammelauftrag die ganze Literaturproduktion innerhalb Ihres DNBG 82, la 
geografischen Gebietes? 
b. | Betrifft Ihr Sammelauftrag auch Urheber, die in nicht in Ihrem Gebiet DNBG 8 2, 1b sowie DNBG $ 2,2 [von deutschsprachigen Emigranten 
wohnen, aber aus ihrem Gebiet (durch Staatsbürgerschaft bzw. Bürger- während der Zeit des Nationalsozialismus unabhángig von der Sprache im 
ort) stammen? Ausland erschienene Publikationen. Gesammelt werden auch im Ausland 
erschienene Veróffentlichungen von 1945 bis 1950, wenn der Autor in die- 
sem Zeitraum nicht nach Deutschland zurückgekehrt ist *** S. 61] 
c. | Sammeln Sie auch Produktionen, die über Ihr Gebiet handeln, aber aus- DNBG $2, Ib 
serhalb von diesem publiziert wurden? 
d. | Werden nur bestimmte Formate abgespeichert? PfIAV87-89 
e. | Werden Formate standardisiert? „Medienwerke auf elektronischen Datenträgern sind nach Massgabe der 
Bibliothek in einer zur Anfertigung 
von Archivkopien geeigneten Form abzuliefern“ (PfIAV $ 2, 3) 
f. | Gibt es ein Mindestmass (z.B. eine gewisse Anzahl Seiten, Zeilen oder Monografische Medienwerke mit bis zu vier Druckseiten Umfang (PflAV § 
Wörter), die ein Text haben muss, damit dieser gesammelt wird? 4,3) 
jáhrl. Periodika: 96 Seiten, háufiger erscheinende Periodika 24 Seiten 
g. | Wie viele Pflichtexemplare müssen abgegeben werden? Medienwerke in kórperlicher Form 2 Exemplare. Eine Ausnahme (nur ein- 
facher Ausfertigung) bilden Musiknoten, die lediglich verliehen oder ver- 
mietet werden: (DNBG $14, 1) 
Alle anderen, nicht in Deutschland veróffentlichten Medienwerke werden in 
einem Exemplar als Geschenk, durch Tausch oder Kauf erworben. Die Er- 
werbung dieser im. Ausland erscheinenden Medienwerke erfolgt dabei u.a. 
durch die Ablieferung von Pflichtexemplaren gemáss $14(2) DNBG, durch 
grosszügige Überlassung von Belegexemplaren, durch internationale 
Tauschabkommen oder auch durch Kauf. **** 
h. | Kónnen die Bibliotheksbenutzerinnen und Bibliotheksbenutzer die Benutzung der Bestánde (alle Exemplare) ausschliesslich im Prásenzprinzip: 
Pflichtexemplare ausleihen? nur in den Lesesálen der Deutschen Nationalbibliothek 
i | Wie viele Pflichtexemplare sind nicht allgemein ausleihbar (weil sie J. 
beispielsweise in der Kulturgütersammlung sind)? 
j | Bauen Sie Reserven auf (Depotbibliothek mit mehreren Exemplaren (nur historische Tontráger: Mehrfachstücke für Umschnitte) 
einer Publikation)? 
k. | Falls ja, gibt es eine Obergrenze der Stückzahl, die Sie pro Publikation 
in der Depotbibliothek aufbewahren? 
Ll | Wie behandeln Sie Nachlässe? Sammlung und Bearbeitung in den Spezialsammlungen (Deutsches Exilar- 
  
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