Volltext: Vorbereitungen zu einer Ausarbeitung des Sammelauftrages der Liechtensteinischen Landesbibliothek

Masterarbeit Beat Vogt 
  
Antiquariatskataloge, Auktionskataloge und 
Ausstellerverzeichnisse, 
Preislisten, Verkaufskataloge und -listen 
*** S. 27 (genannt wird: PÉIAV $ 4 Nr. 13) 
Einladungen zu oder Schriften anlässlich der Eröffnung 
von Veranstaltungen, Ausstellungen *** S. 30 
Zu sammeln sind: 
Gebührenordnungen für freie Berufe. 
Münzen- und Briefmarkenkataloge, die keine Ver- 
kaufskataloge sind (Typ Michel). 
Briefmarkenalben mit Text, soweit dieser mindestens die 
Hälfte des Umfangs ausmacht 
Messezeitschriften, die regelmässig auch ausserhalb der 
Messeveranstaltungen erscheinen und über die eigentli- 
chen Messeinformationen hinausgehende fachspezifi- 
sche Artikel enthalten, die mindestens die Hälfte des 
Umfangs ausmachen. 
In einem Verlag erschienene Ausstellungskataloge auch 
dann, wenn zuvor die Museumsausgabe gesammelt 
wurde. Verlags-Gesamtkataloge mit mindestens 10- 
Jähriger Berichtszeit und mindestens 10-jährigem Er- 
scheinungsabstand. *** S, 27 
Theater, Opern- und Konzertprogrammhefte sind 
nicht zu sammeln (ausser wenn sie den vollständigen 
Bühnentext enthalten. 
Zu sammeln sind: 
Durchlaufend gezählte, nicht auf die Spielzeit bezo- 
gene Programmreihen von Theater, Opern und Kon- 
zertaufführungen. 
Jährliche Spiel- und Konzertpláne *** S. 30 
Zu sammeln sind aus der Zeit 1933-1945: 
e  Flugblätter der Alliierten (wegen Mitwirkung 
deutschsprachiger Emigranten) *** S.62 
e  Finblattdrucke, Handzettel, Verlags- und Veran- 
staltungsprogramme. *** S.62 
  
1.13 
  
  
Werbedrucke zum Betrachten 
(Plakate, Banner) 
  
  
  
  
„Akzidenzen, die lediglich gewerblichen, geschäftlichen 
oder innerbetrieblichen Zwecken, der Verkehrsabwicklung 
oder dem privaten, häuslichen oder geselligen Leben die- 
  
  
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