BESTEUERUNG VON NATÜRLICHEN PERSONEN IM FL
7 iu HOCHSCHULE Vermégens- und Erwerbssteuer/Simulation Flat-Rate-Tax
LIECHTENSTEIN
4.3.4 Festlegung des Pauschalsteuersatzes
Anhand der vereinbarten Zielsetzung und des neuen Konzeptes muss ein
Pauschalsteuersatz festgelegt werden. Dieser kann mit Hilfe der Analyse
der Vermdgens- und Erwerbssteuer im vorigen Kapitel abgeleitet werden.
Die neue Konzeption zeigt Eckpfeiler und Werte, die sich vom alten Modell
herleiten lassen. So entspricht der neue steuerpflichtige Er-
werb/Nettoerwerb ungefähr der aktuellen Position 15 „Total
steuerpflichtige Erwerb“ abzüglich Position 17 ,Versicherungsbeitráge".
Diese Positionen sind für das Steuerjahr 2005 bekannt und kónnen in die
weitere Berechnung einfliessen.
Der neue ,Pauschalabzug nach Haushaltsstaárke", kann ebenfalls vom
Steuerjahr 2005 hergeleitet werden. Es muss die Anzahl der Erwachsenen,
Verheirateten und Kinder ermittelt werden. Diese Herleitung ist etwas
komplizierter und nicht ganz genau. Sie entspricht nicht der Einwohner-
zahl. Mógliche Fehlerquellen sind Kinder die im Ausland wohnen oder in
einer anderen Gemeinde, Veranlagungen denen Inlandvermógen für im
Ausland wohnhafte Steuerpflichtige (ca. 35 Stück) sowie Stiftungen und
Personengesellschaften zu Grunde liegen. Die Summe der Alleinstehenden
betrágt 723 Personen. Insgesamt sind 463 Veranlagungen (926 Personen)
gemeinsam steuerpflichtig. Die Kinder berechnen sich mit Position 18.2
von 3'135'366/6000 = 522 Kinder gerundet. Der neue Pauschalabzug
beträgt für Alleinstehende CHF 1'000, für Verheiratete CHF 1'500, für je-
des Kind CHF 500.
Die einzige fehlende Komponente sind die Erwerbseinkünfte für die neue
Besteuerung der Mieten, Dividenden und Zinsen. Diese werden in der wei-
teren Berechnung konservativ geschätzt. Die Berechnung des
Pauschalsteuersatzes für die Gemeinde Ruggell sieht folgendermassen
aus:
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