HOCHSCHULE
LIECHTENSTEIN
BESTEUERUNG VON NATÜRLICHEN PERSONEN IM FL
Vermögens- und Erwerbssteuer/Simulation Flat-Rate-Tax
terliegen. Hierunter fallen beispielsweise Dividenden, Mieteinkünfte und
Zinserträge. Gewinne aus Verkäufen von Vermögenswerten sind jedoch
steuerpflichtig. Die unten aufgeführte Aufstellung erläutert die jeweiligen
Positionen und Abzugsarten der Erwerbssteuer. Zudem enthält sie Anga-
ben und Erläuterungen zur jeweiligen Position mit Behandlung in der
Praxis."
Ziffer Steuerart Bemerkungen und Praxisanwendungen
11.11/ | Unselbständiger Erwerb | Deklariert wird der Bruttoerwerb gemáss Lohnaus-
11.12 aus Haupttätigkeit weis. Der Bruttoerwerb kann auch zusätzlich
Spesen und Naturalleistungen enthalten. Gratisakti-
en müssen als Bruttoerwerb versteuert werden.
11.21/ | Unselbstándiger Erwerb | Es gelten die gleichen Bestimmungen wie bei Punkt
11.22 aus Nebentätigkeit 11.11/11.12. Es handelt sich um Nebenerwerb wie
Feuerwehr, kulturelle, sportliche, wissenschaftliche
Tätigkeiten für Vereine und Institutionen.
11.3 Sitzungsgelder aus Ver- | Sitzungsgelder sind zu deklarieren und sind steuer-
waltungsräten und | pflichtig. Es gilt kein Freibetrag. In Liechtenstein
dergleichen sind dies Engagements in Verwaltungsräten wie der
AHV oder der Liechtensteinischen Gasversorgung.
11.4 Einkünfte aus nebenamt- | Beispiel: Landtag, Gemeinderat, Gemeindekommis-
licher Behörden-, | sionen, Laiengerichte. Es gilt ein Freibetrag von
Kommissions- und Ge- | CHF 1'000 pro Kommissionsmitglied. Landtagsmit-
richtstatigkeit gliedern wird dieser nicht gewahrt.
12.11/ | Erwerb aus Handels-, | Ist die Hauptsteuerposition für selbstándig Erwer-
12.12 Dienstleistungs-, Gewer- | bende. Der Position liegt im Regelfall eine Bilanz
bebetrieben, freien | und Erfolgsrechnung bei. Der ausgewiesene Gewinn
Berufen und auslándi- | der Jahresrechnung wird eingetragen und muss als
schen Kollektiv-, | Erwerb versteuert werden.
Kommanditgesellschaf-
ten (Haupttätigkeit)
12.21/ | Erwerb aus selbständiger | Dieser Erwerb ist im Rahmen einer selbständigen
12.22 Nebenerwerbstätigkeit Tätigkeit, welche nur nebenamtlich betrieben wird.
Beispielsweise Buchführung von Personengesell-
14 Vgl. FL-Steuerverwaltung interne Wegleitung, Abschnitt steuerpflichtiger Erwerb (2007), S. 1-23
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