DIE LIECHTENSTEINISCHE GMBH
HOCHSCHULE
LIECHTENSTEIN
beitnehmer?, Wird die Jahresrechnung nicht in CHF, sondern in einer an-
deren zulássigen Wahrung erstellt (Art. 1049 PGR), so sind die im Anhang
zur PGR-Verordnung® angegebenen Schwellenwerte massgeblich (Art.
1064 Abs. 5 PGR). Gemäss Art. 16 Abs. 3 PGR-Verordnung gilt die GmbH
ex lege als grosse Gesellschaft, wenn eine Währung gewählt wird, die
nicht im Anhang angeführt ist. Die in den Schwellenwerten erwähnten
Nettoumsatzerlöse sind Erlöse aus dem Verkauf von für die gewöhnliche
Geschäftstätigkeit der GmbH typischen Erzeugnissen, Waren und Dienst-
leistungen (Art. 1064 Abs. 1 Ziff. 2 i.V.m. Art. 1081 PGR).
Die GmbHs haben alljáhrlich einen Gescháftsbericht zu erstellen. Dieser
besteht aus einer Jahresrechnung (Bilanz, Erfolgsrechnung und Anhang)
und dem Jahresbericht. Der Jahresbericht (Art. 1096 PGR) muss jedoch
von den kleinen GmbHs nicht erstellt werden (Art. 1065 PGR). Im Jahres-
bericht sind der Gescháftsverlauf und die Lage der Gesellschaft so
darzustellen, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
vermittelt wird (Art. 1096 PGR).
Eine Muttergesellschaft mit statutarischem Sitz in Liechtenstein ist zur
Aufstellung eines konsolidierten Gescháftsberichts (Jahresrechnung und
Jahresbericht) verpflichtet, wenn ihr bei einem Tochterunternehmen die
Mehrheit der Stimmrechte zusteht oder wenn es ihr móglich ist, auf die
Tochter einen beherrschenden Einfluss auszuüben (Art. 1097 ff. PGR). Art.
1098 ff. PGR normieren Ausnahmen von der Konsolidierungspflicht.
Bei der Erstellung der Jahresrechnung und der konsolidierten Jahresrech-
nung kónnen statt der Rechnungslegungsvorschriften des PGR auch die
internationalen Rechnungslegungsstandards des International Accounting
83 Abgeändert durch LGBI. 2008 Nr. 224.
M Verordnung vom 19. Dezember 2000 zum Personen- und Gesellschaftsrecht, LGBI. 2008 Nr.
281, LR 216.01, abgeándert durch LGBI. 2004 Nr. 274.
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