Volltext: Die liechtensteinische GmbH

DIE LIECHTENSTEINISCHE GMBH 
HOCHSCHULE 
LIECHTENSTEIN 
  
auf Erwerb, d.h. Erzielung eines Gewinnes ausgerichtet ist?. Zu den nach 
kaufmännischer Art geführten Gewerben zählen beispielsweise das Han- 
delsgewerbe und das Fabrikationsgewerbe. Charakteristisch für ein 
Handelsgewerbe ist, dass es einen Erwerb erstrebt durch den Austausch 
von Gütern, ohne dass dabei an der Handelsware wesentliche Verände- 
rungen vorgenommen werden. Unter einem Fabrikationsgewerbe ist 
demgegenüber die Herstellung von Erzeugnissen durch die Bearbeitung 
oder Verarbeitung von Rohstoffen und anderen Waren auf maschinelle 
oder sonstige Art und Weise, zu verstehen. Kein nach kaufmännischer Art 
beführtes Gewerbe ist beispielsweise die Anlage und die Verwaltung von 
Vermógen oder das Halten von Beteiligungen oder anderen Rechten (Art. 
107 Abs. 3 PGR). 
2.2.2Das Kapital der GmbH 
Wie die AG, so verfügt auch die GmbH über ein im Voraus bestimmtes 
Kapital, welches Stammkapital genannt wird (Art. 389 Abs. 1 PGR). Der 
Betrag des Stammkapitals ist eine wesentliche Bestimmung der Statuten 
(Art. 390 Abs. 2 Ziff. 2 PGR). Diese Angabe gilt als wesentlich im Sinne 
des Vernichtbarkeitsverfahrens (Art. 390 Abs. 3 PGR)*. 
Das Mindestkapital oder Mindestvermôgen bei der GmbH muss mindes- 
tens CHF 30' 000.- betragen (Art. 122 Abs. 1 PGR). Erfolgt die Einzahlung 
des Mindestkapitals in EUR oder USD, so sind die gleichen Summen, somit 
EUR oder USD 30'000.- und nicht der jeweilige Umrechnungskurs anzu- 
setzen (Art. 122 Abs. 1a PGR)". 
  
35 Hierzu und zum Folgenden KiepeR, 5 m.w.N. 
36 Siehe zum Vernichtbarkeitsverfahren Kapitel 2.2.1, 
37 Die Frage über die Hóhe und des Nutzens des Mindestkapitals wird sehr kontrovers geführt. Vgl. 
hierzu beispielsweise PETER FoRsTMOSER, Der Vorentwurf für eine Reform des Rechts der GmbH, in 
MEIER-SCHATZ (Hnsc.), Die GmbH und ihre Reform, 32 f. m.w.N; Kunz, 27 ff; BERTHEL, 5; SIF- 
FERT/FISCHER/PETRIN (BAKER&MCKENZIE, Hnsc), 6 f. 
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