Volltext: Die liechtensteinische GmbH

DIE LIECHTENSTEINISCHE GMBH 
HOCHSCHULE 
LIECHTENSTEIN 
  
2.1.3 Die GmbH als Körperschaft 
Als juristische Person besitzt die GmbH, wie die AG, eigene Rechtspersön- 
lichkeit und ist körperschaftlich aufgebaut. Sie hat, unabhängig von ihren 
Mitgliedern, Rechte und Pflichten, kann in eigenem Namen handeln, 
Rechtsgeschäfte eingehen und allenfalls aus unerlaubten Handlungen ihrer 
Organe haftbar werden. Sie kann insbesondere auch klagen und beklagt 
werden, betreiben und betrieben werden. Weiters hat die GmbH einen 
eigenen, vom Wohnsitz ihrer Gesellschafter unabhängigen, Sitz”, 
Im Innern ist die körperschaftliche Struktur durch das Prinzip der 
Selbstorganschaft durchbrochen. Dem Wesen der Körperschaft entspricht 
die Drittorganschaft, d.h. die Ausübung von Geschäftsführung und Vertre- 
tung durch besonders bestelite Organe. Bei der GmbH findet dagegen, 
wenn in den Statuten nichts anderes bestimmt ist, die Geschäftsführung 
und die Vertretung der Gesellschaft durch sämtliche Gesellschafter statt 
(Art. 397 Abs. 1 PGR)^. 
2.2 Die Entstehung 
Erforderlich für die Gründung sind eine? oder mehrere Personen, Firmen 
oder privat- oder óffentlichrechtliche Verbandspersonen (Art. 389 Abs. 1 
PGR). Die Regierung kónnte mittels Verordnung festsetzen, dass die Zahl 
der Teilnehmer nicht mehr als 30 betragen darf. (Art. 389 Abs. 3 PGR). 
Die Regierung hat m.E. zu Recht von diesem Recht der Beschränkung der 
Teilnehmerzahl bei einer GmbH bisher keinen Gebrauch gemacht. 
  
27 MErIER-HAYOZ/FORSTMOSER, 490 i.V.m. 365. 
28 Val. MEIER-HAYOz/FORSTMOSER, 490 zum schweizerischen Recht, 
2 Vgl. hierzu auch MARXER & PARTNER RECHTSANWALTE, 41, im Unterschied zur GmbH sind bei der 
Gründung der AG stets zwei Gründer vonnóten. Vgl. hierzu auch vorne Kapitel 2.1.1. 
15
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.