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landsanstalt dem Lande entzogen würden. Ter
Staat hat alles Interesse daran, dag ein gro
ßer Teil der für die -Sozialversicherung aufge
brachten finanziellen Mittel im Jnlande arbei
tet und die Volkswirtschaft befruchtet.
Halten wir Gründe und Gegengründe zu
sammen, so sehen wird, daß die Beschreitung
eines Mittelweges zweckmäßig erscheint: -Ein
zelne Zweige werden -an eine private auslän
dische Anstalt abgetreten, andere werden von
einer eigenen Landesversicherungsanstalt über
nommen. Ter Experte glaubt das nachfolgende
Verfahren als für das Fürstentum Liechten
stein zweckmäßigste vorschlagen zu sollen:
.-V. Die Unfallversicherung wird an eine aus
ländische Anstalt abgegeben.
8. Alle übrigen Zweige, Kranken- und Jnva-
liden-Bersicherung, Alters- und Hinterblie-
benen-Bersicherung werden von der Lan
desversicherungsanstalt übernonlmen.
Zur Begründung dieses Vorschlages möchte
ich Folgendes anführen: Tie Uebernahme der
Unfallversicherung durch den liechtensteinischen
Staat nnirde die Schaffung eines komplizierten
Apparates erfordern- dieser aber wäre ange
sichts des kleinen Versicherungskreises unwirt
schaftlich. Zwingt also das Versicherungs-Prin
zip zu einer Teilung des Risikos, so ist es ain
zweckmäßigsten, die Unfallversicherung abzu
geben.
Tie Landesversicherungsanstalt übernimmt
folgende Zweige: Kranken- und Invalidenver
sicherung, Alters- und Hinterbliebenenversiche
rung. Damit aber ist die Möglichkeit eines
Risikenausgleiches gegeben und zwar so, daß
die zurückgelegten Fonds des einen Zweiges
zeitweilig für den Ausgleich von Schtvankun-
gen in einem andern Zweig herangezogen wer
den können (aus dem Fonds eines Zweiges
werden gleichsam Vorschüsse an die andern
Zweige gewährt). Diese Anstalt nun wird über
die zweckmäßigste Art der Anlage der Persiche
rungsgelder verfügen; im Interesse der eige
nen Volkswirtschaft wird sie vielleicht der
Mittel im Jnlande, das andere Drittel in si
chern Werten des Auslandes anlegen. Tie An
stalt kann aber auch noch durch Rückversiche
rung bei einer ausländischen Anstalt ihr Risiko
verkleinern. Dabei kann vielleicht noch die
Frage aufgeworfen werden, ob es nicht — auf
andern Erwägungen fußend — für den An
fang zweckmäßiger wäre, die Krankenversiche
rung in Anlehnung an die bestehenden Kran
kenkassen durchzuführen, wie dies zur Zeit auch
in der Schweiz noch der Fall ist.
Tie zu schaffende Organisation denke ich mir
sehr einfach: Tie Landesversicherungsanstalt
kann an die bereits bestehende Landeskässenver-
waltung organisatorisch angegliedert werden.
Bereits hat diese Anstalt die bas Land betref--
fenden Rechnungs- und Kassengeschäfte zu be
sorgen', die öffentlichen Fonds zu verwalten,
bei der Bemessung der Steuern sowie bei der
Verwaltung der liechtensteinischen Sparkasse
mitzuwirken. Tie Angliederung der Landes
versicherungsanstalt an diese würde also nicht
schwer zu bewerkstelligen sein. Aber auch die
„Außenorganisation" könnte meines Erachtens
auf einfache Weise geschaffen werden:
a) Bereits beziehen in den Gemeinden die
Ortsvorsteher und Kassiere einen fixen Gehalt;
durch entsprechende Erhöhung der Gehälter
könnten diese Gemeindeorgane zur Besorgung
der mit der Durchführung der Versicherung
verbundenen administrativen Arbeit beauf
tragt werden. Ich verweise in dieser Beziehung
auf das Vorgehen des Kantons Glarus, der
mil diesem System gute Erfahrungen gemacht.
b) Für den ärztlichen Dienst müßte man
die Funktionen des Landesphysikus und die
bestehenden gesundheitspolizeilichen Vorschrif
ten Passend erweitern; durch Abschluß von ei
gentlichen Verträgen mit Aerzten und Hebam
men könnte ein zweckdienlicher, ärztlicher Kas
sendienst eingerichtet werden. Außerdem wären
die Organe der bereits bestehenden privaten
Kranken- und Sterbekassen bei der Durchfüh
rung der Versicherung soweit als möglich her
anzuziehen.
Tie Einrichtung einer derart einfachen Or
ganisation hat zur Folge, daß geringe Ver
waltungskosten entstehen. Ties ist zudem ein
weiterer Grund dafür, nicht die gesamte So
zialversicherung an eine private Versicherungs
anstalt zu überweisen, da letztere dank ihrer
feinen, eigenen Organisation naturgemäß mit
bedeutend größeren Verwaltungskosten zu rech
nen hat.
c) Ter Versichertenkreis.
Tie Sozialversicherung wirkt sich nur dort
in vollem Maße aus. wo sie möglichst weite
Volkskreise umfaßt und auf breitester Basis
steht. Aber nicht alle Vevsicherungszweige sind
für die nämlichen Bevölkerungskreise wichtig;
auch hier macht die Unfallversicherung eine
Ausnahme unter allen übrigen Zweigen: sie ist
in erster Linie wichtig für alle Erwerbstätigen
der Industrie, des Verkehrs und der Land
wirtschaft. Wir schlagen daher folgende Rege
lung vor: