richtshofes aufgrund jener Praxisänderung möglich sind, zu der es in
StGH 1998/453476 durch die Anerkennung ungeschriebenen Verfas-
sungsrechts in der liechtensteinischen Verfassungsordnung gekom-
men ist3477.
Wird dieser Option gefolgt, ist darauf hinzuweisen, dass sich
StGH 1998/61 weder auf eine (explizit oder implizit genannte) Ver-
fassungs- oder Gesetzesbestimmung noch auf die Lehre oder auf ir-
gendeine andere Erkenntnisquelle gestützt oder auch nur bezogen
hat: Die Erwägung, „der Vorrang des EWR-Rechts vor dem Landes-
recht (müsste) dort seine Grenze haben, wo Grundprinzipien und
Kerngehalte der Grundrechte der Landesverfassung tangiert wür-
den”3478, tritt in StGH 1998/61 mehr oder weniger unvermittelt und —
wohlgemerkt — auch ohne Referenz auf das in StGH 1993/4 bestétigte
Wort von StGH XIII./1947-1954 in Erscheinung, nach dessen Mass-
gabe die ,Ueberprüfung eines Staatsvertrages .. auf seine Verfas-
sungsmássigkeit" dem Staatsgerichtshof von Verfassungs- und Ge-
setzes wegen ,entzogen"9^7? ist. Bei StGH 1998/61 handelt es sich
um eine Neuausrichtung, ohne dass dieser Umstand in irgendeiner
Art und Weise hervorgehoben wird. Um den Stellenwert von StGH
1996/81 im Rahmen der durch die LV und das StGHG begründeten
Zuständigkeit des Staatsgerichtshofes einzuschätzen, muss vor die-
sem Hintergrund an Deutungen nicht innerhalb, sondern ausserhalb
von StGH 1998/61 angeknüpft werden. Einen Anhaltspunkt hierfür
liefert StGH 1998/45.
In StGH 1998/45 hat der Staatsgerichtshof nicht nur sein obiter
dictum einer Ablehnung ungeschriebenen Verfassungsrechts?^90 auf-
gegeben, sondern auch dem ,strapaziósen Modell" einer auf dem
, Dogma" der ,Geschlossenheit des Rechtsquellensystems" beruhen-
den liechtensteinischen Verfassungsordnung ,eine endgültige Absa-
ge erteilt^3481 und auf dieser Grundlage erklärt, es erscheine ,ange-
bracht“, dass er ,für den Einzelnen fundamentale, im Verfassung-
stext nicht erwáhnte Rechtsschutzbedürfnisse direkt als ungeschriebene
3476 StGH 1998/45, Jus&News 3/1999 S. 243ff sowie LES 1/2000 S. 1ff.
3477 Siehe hierzu Hoch (Grundrechtsprechung) S. 76ff.
3478 StGH 1998/61, LES 3/2001 S. 130.
3479 StGH XIII./1947-1954, ELG 1947-1954, S. 206.
3480 So Hoch (Verfassung- und Gesetzgebung) S. 209 unter Verweis auf StGH 1970/2, ELG
1967-1972 S. 259.
3481 Kley (Kommentar) S. 256f.
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